Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12763-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage vom 13. Februar 2020 (20-12763) wurde an die Nibelungen-Wohnbau-GmbH weitergeleitet, welche hierzu (in Abstimmung mit der Verwaltung) wie mitteilt:

Zu Frage 1:
 

Zur Erlangung der erforderlichen Baugenehmigung für die Änderung der Nutzung des Gebäudes im Erdgeschoss als Gemeinschaftshaus war eine komplette Überplanung des Außengeländes erforderlich. Dies unter anderem, um die geforderten Einstellplätze nachweisen zu können, einen normgerechten barrierefreien Zugang zu schaffen und auch einen barrierefreien PKW-Einstellplatz zu realisieren. Anhand der geplanten Neugestaltung, welche als Anlage dieser Beantwortung als Gestaltungsvorschlag beiliegt, ist zu erkennen, dass der reale Grundstücksverlauf nicht der Katastergrenze entspricht und dass darüber hinaus rund neun zusätzliche Quadratmeter des städtischen Nachbargrundstücks zur Herstellung der Einstellplätze benötigt werden.

Die Grundstücksverhandlungen zwischen der Stadt Braunschweig und der Nibelungen-Wohnbau-GmbH sind insofern positiv und zielgerichtet vorangeschritten, als dass beide Grundstückseigentümer grundsätzlich die Bereitschaft erklären, die Bereinigung der Grundstücksgrenzen inklusive der Übertragung der zusätzlichen Grundstückfläche zu vollziehen.

Zuvor sind bei derartigen Grundstücksgeschäften seitens der Stadt Braunschweig fachbereichsübergreifende Stellungnahmen erforderlich, welche aktuell durch den Fachbereich Finanzen, Abteilung Liegenschaften angefordert wurden. Diese sollen stadtintern bis Mitte März 2020 vorliegen. Der Nibelungen-Wohnbau-GmbH wurde mitgeteilt, dass sie kurzfristig nach Vorlage aller Stellungnahmen über das Ergebnis benachrichtigt wird. Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH geht aktuell davon aus, dass die Grundstücksgeschäfte zur Neufestlegung der Grundstücksgrenzen im 2. Quartal 2020 zum Abschluss kommen.


 


Zu Frage 2:

 

Sobald die Neufestlegung der Grundstücksgrenzen realisiert ist, kann der bereits eingereichte Bauantrag zur Nutzungsänderung komplettiert und anschließend mit dem Erhalt der Baugenehmigung gerechnet werden.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise