Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-12528

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Vor einem Gebäude in BS-Rautheim, Zum Ackerberg 3, steht seit geraumer Zeit ein Gerüst auf dem Fußweg und es ist nicht ersichtlich, daß dort Arbeiten durchgeführt werden. Das Haus wurde bereits am 13.05.2017 durch einen Dachstuhlbrand beschädigt und Bewohner aus der Nachbarschaft würden gern den aktuellen Stand erfahren.

 

Unsere Fragen:

 

1. Ist das Gerüst auf einem öffentlichen Weg zur Sicherung erforderlich, wenn keine Baumaßnahmen stattfinden?

 

2. Wie lange soll oder darf das Gerüst dort noch stehen bleiben?

 

gez. Frank Täubert

Franktionsvorsitzender    

 

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