Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12735
Grunddaten
- Betreff:
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Nutzungsüberlassung Bürgerhaus Mascherode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Entscheidung
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10.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der weiteren Vermietung des Bürgerhauses in Mascherode an die Deutsche Schreberjugend, Landesverband Braunschweig e. V., zu den im Sachverhalt dargelegten dauerhaft angelegten Nutzungszwecken bis zum 31. August 2021 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu schließen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 19. März 2019 hatte der Stadtbezirksrat erneut der dauerhaft angelegten Nutzung des Bürgerhauses Mascherode (Bürgersaal) wöchentlich dienstags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr für die Dauer eines Jahres zugestimmt. Mit Antrag vom 27. Januar 2020 hat Frau Isabelle-Charlotte Kosensky im Namen der Deutschen Schreberjugend, Landesverband Braunschweig e. V., wiederum eine Verlängerung der Nutzung über den 31. August 2020 hinaus beantragt.
Im Bürgerhaus Mascherode soll weiterhin das Angebot „Zumba“ vorgehalten werden. Dabei handelt es sich um ein Fitnessprogramm, das eine Mischung aus Aerobic und lateinamerikanischen Tanzelementen darstellt und im Rahmen einer überbezirklichen Dauernutzung durchgeführt werden soll. Das Kursangebot widerspricht nicht dem Charakter der Räumlichkeiten. Das laufende Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Braunschweig und der Deutschen Schreberjugend, Landesverband Braunschweig e. V., gestaltet sich bislang komplikationslos. Die Nutzerin hält sich an alle vertraglichen Obliegenheiten und überweist das Entgelt vollständig und pünktlich.
Da es sich um ein Angebot im Bereich der Jugendarbeit handelt, sind die Teilnahmegebühren absichtlich so gering, dass durch sie kein Teilnahmehindernis entsteht. Das Trainerhonorar und das Nutzungsentgelt werden durch die Mitgliedsbeiträge der Schreberjugend gedeckt. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den Stundentarif für Vereine (5,00 €/Stunde) zugrunde zu legen.
Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i. V. mit § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
