Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12654

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"Für das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, das in Anlage 2b dargestellt ist, wird gemäß §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) die als Anlage beigefügte Veränderungssperre für zwei Jahre als Satzung beschlossen."

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (1) Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Begründung

 

Der Verwaltungsausschuss hatte bereits am 11. Dezember 2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ludwigstraße-Nord", HA 127, beschlossen (DS-Nr. 18-09670). Ziel des Bebauungsplanes HA 127 ist es u. a., die Ansiedlung von Spielhallen, spielhallenähnlichen Wettbüros und ggf. weiterer Unterarten von Vergnügungsstätten im Sinne des vom Rat im Jahre 2012 (DS-Nr.15507/12) beschlossenen Steuerungskonzeptes Vergnügungsstätten zu regeln.

 

Gemäß den Untersuchungen des Steuerungskonzeptes ist davon auszugehen, dass Vergnügungsstätten im Bereich Hamburger Straße/ Ludwigstraße einen faktischen Fremd­körper der Nutzungsstruktur darstellen und in Konflikt zu den angrenzenden Wohn- und Gewerbenutzungen stehen, so dass sie bodenrechtliche Spannungen hervorrufen und eine Verschlechterung der Gebietsqualität (Trading-down-Effekt) nach sich ziehen können. Gemäß Kap. 14.4 des Steuerungskonzeptes kommt im Untersuchungsraum Hamburger Straße lediglich der Bereich direkt nördlich der Anschlussstelle der A 392 für die Nutzung durch eine Vergnügungsstätte infrage.

 

Städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes HA 127 ist es zudem, dass der westliche Bereich an der Hamburger Straße vorrangig den gewerblichen Nutzungen vorbehalten werden soll. Da der Vermeidung eines Trading-Down-Effektes in der städtebaulichen Planung für diesen Bereich eine große Bedeutung beizumessen ist, sollen Spielhallen, spielhallenähnlichen Wettbüros und ggf. weitere Unterarten von Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.

 

Der östliche Planbereich zwischen Ludwigstraße und Sackweg eignet sich aus städtebaulicher Sicht für Wohnbebauung. Im Rahmen einer städtebaulichen Umstrukturierung des Gebietes könnten im Plangebiet „Ludwigstraße-Nord“ gemäß Rahmenplan „Nördliches Ringgebiet" zukünftig ca. 200 Wohneinheiten entstehen. Strukturell ist die Realisierung eines urbanen Wohngebietes wünschenswert, das zusammen mit der vorhandenen Wohnbebauung an der Ludwigstraße, am Mittelweg und an der Robert-Koch-Straße ein tragfähiges eigenständiges Wohnquartier schaffen würde. Auch vor dem Hintergrund dieser Planungen sollte die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros im Plangebiet nicht ermöglicht werden.

 

Bis zur endgültigen Beschlussfassung des Bebauungsplanes HA 127 sollen die Planungsziele durch eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB gesichert werden, um einer möglichen städtebaulichen Fehlentwicklung entgegen zu wirken. Für Vorhaben, die den Planungszielen nicht widersprechen, kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Veränderungssperre "Ludwigstraße-Nord", HA 127, als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise