Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12508-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Wenden-West - mögliche Vorbehaltsfläche für die Feuerwehr Wenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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10.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
Zu 1.:
Der Bebauungsplanentwurf „Wenden-West, 1. BA“, WE 62, sieht entlang der Veltenhöfer Straße (Flurstück 90/2) eine straßenbegleitende Bebauung vor. Städtebauliches Ziel ist es, an dieser Stelle eine mehrgeschossige Wohn- bzw. gemischte Nutzung zu ermöglichen. Die Festsetzungen schließen die Nutzung als Übungsfläche der Feuerwehr nicht aus. Eine dauerhafte Nutzung kann durch die Festsetzungen jedoch nicht sichergestellt werden.
Zu 2.:
Da der Bebauungsplan gemischte Nutzungen zulässt, ist die weitere Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr grundsätzlich von der Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. der Dauer des Pachtvertrages abhängig.
Zu 3.:
Der Planentwurf „Wenden-West, 1. BA“, WE 62, sieht für die Feuerwehr eine Ausweichfläche vor. Die Festsetzungen sehen im Bereich der öffentlichen Grünfläche eine Übungsfläche vor, die gefahrlos erreichbar ist und dauerhaft zu Übungszwecken zur Verfügung stehen wird. Ein Gerätehaus zur ortsnahen Lagerung der Übungsgeräte ist in diesen Planungen berücksichtigt.
