Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12549-01
Grunddaten
- Betreff:
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Gutachten im Bebauungsplanverfahren Wenden-West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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10.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Antrag von Frau Buchholz (BIBS) im Stadtbezirksrat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
Die Gutachten zum Bebauungsplan „Wenden-West, 1. BA“, WE 62 werden, wie üblich, im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Öffentlichkeit einsehbar sein.
Die Fraktionen können die Gutachten 12 Kalendertage vor der Sitzung des Stadtbezirksrates an bekannter Stelle unter dem Link „V:\Fraktionen\_Gremienunterlagen“ bereits vor Beschlussfassung (Auslegungsbeschluss) einsehen, so dass sie als Grundlage der Entscheidungen des Stadtbezirksrates zur Verfügung stehen werden.
