Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12549-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu dem Antrag von Frau Buchholz (BIBS) im Stadtbezirksrat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Die Gutachten zum Bebauungsplan „Wenden-West, 1. BA“, WE 62 werden, wie üblich, im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Öffentlichkeit einsehbar sein.

 

Die Fraktionen können die Gutachten 12 Kalendertage vor der Sitzung des Stadtbezirksrates an bekannter Stelle unter dem Link „V:\Fraktionen\_Gremienunterlagen“ bereits vor Beschlussfassung (Auslegungsbeschluss) einsehen, so dass sie als Grundlage der Entscheidungen des Stadtbezirksrates zur Verfügung stehen werden.



 

 

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