Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-12823

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bezirksrat 323 bittet die Verwaltung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dass das derzeitige Übungsgelände der Ortsfeuerwehr Wenden (Flurstück 90/2) im Bebauungsplan Wenden-West als solches ausgewiesen wird und dauerhaft erhalten bleibt.   


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Ersteinschätzung zum Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wenden-West, 1. BA“, WE 62 mit Stand vom 19.11.2019 wird die derzeitige Übungswiese der Ortsfeuerwehr Wenden (Flurstück 90/2) als "MU IV" (urbanes Gebiet) für Bebauung ausgewiesen und dazu ausgeführt:

"Derzeit handelt es sich um eine unbebaute Fläche mit Bäumen und Büschen entlang der Grundstücksgrenzen, die an die benachbarte Freiwillige Feuerwehr als Übungsgelände verpachtet ist."

 

Dieses Flurstück wird seit vielen Jahren als Übungswiese insbesondere im Rahmen der Jugendarbeit der Ortsfeuerwehr genutzt. Es ist eine geschützte, direkt an das Grundstück der Feuerwehr anschließende  Fläche, auf der gefahrlos die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen betrieben werden kann.

Der Verlust dieser Fläche wäre ein großer Einschnitt für die Feuerwehr Wenden, da Ausweichflächen zur ausschließlichen Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Dies würde eine erhebliche Einschränkung des Dienstbetriebes bedeuten und vor allem die für unsere Gesellschaft dringend erforderliche Nachwuchsarbeit der Jugend- und Kinderfeuerwehr nachhaltig beeinträchtigen.

 

gez.

Heidemarie Mundlos
 

 

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