Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-12943

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Sogenannte "Schottergärten" sind gemäß der Niedersächsischen Bauordnung nicht erlaubt. Aufgrund der seit Jahren regen Bautätigkeit in unserem Stadtbezirk haben wir folgende Fragen:

 

1. Wird die Verwaltung bei den aktuellen und absehbaren Neubauvorhaben ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Aussenanlagen richten?

 

2. Gibt es Erkenntnisse über bereits bestehende Schottergärten im Stadtbezirk, die möglicherweise nicht der Niedersächsischen Bauordnung entsprechen?

 

gez. Frank Täubert

Fraktionsvorsitzender  

 

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