Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Den in der Anlage genannten Sportvereinen wird für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen (Rasen-Großspielfelder, Rasen-Kleinspielfelder, Tennen-Großspielfelder, Tennen-Kleinspielfelder, Kunststoffrasen-Großspielfelder, Hockey-Kunststoffrasenspielfelder, Beachvolleyballfelder, Golfplätze, Tennisfelder, Tennenrundlaufbahnen, Tennenkurzlaufbahnen, Wurf- und Sprunganlagen) für das Jahr 2020 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein pauschalierter Abschlag in Höhe von 50 % der für das Jahr 2020 geplanten Unterhaltungszuschüsse mit einer Summe von 290.533,93 € bewilligt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß Ziffer 3.3 der geltenden Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 20. Juni 2017 beschlossenen Einzelansätze.

 

Mit der Ausführung der ersten Pflegemaßnahmen muss im Regelfall Ende März/Anfang April eines jeden Jahres begonnen werden. Um die ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege der Sportaußenflächen durch die Vereine sicherzustellen, ist es notwendig, rechtzeitig anteilige finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Aus diesem Grund sollen allen Vereinen, die derartige Sportaußenflächen unterhalten, Abschläge in Höhe von 50 % der für das Jahr 2020 geplanten Unterhaltungszuschüsse für diese Sportaußenflächen bewilligt werden. Auf den Sportanlagen der nachfolgend aufgeführten Vereine ergeben sich für 2020 folgende Bestandsveränderungen, die bei der Bemessung der jeweiligen Abschlagszahlung berücksichtigt wurden:

 

Zu lfd. Nr. 1 der Anlage: Braunschweiger Männer-Turnverein von 1847 e. V.

 

Die Tennisfelder auf der Sportanlage Rote Wiese werden ab dem Jahr 2020 durch die Verwaltung unterhalten und per Entgelttarif an den Verein vermietet, weswegen diese bei der Bezuschussung unberücksichtigt bleiben.

 

Zu lfd. Nr. 12 der Anlage: MTV Hondelage von 1909 e. V.

 

Für das Rasen-Großspielfeld 1 wurde im Jahr 2019 ein Brunnen angelegt, so dass ab 2020 die Bezuschussung für die Beregnung dementsprechend entfällt.

 

Zu lfd. Nr. 18 der Anlage: Sport-Club Victoria e. V.

 

Die Tennisfelder auf der Bezirkssportanlage Westpark werden ab dem Jahr 2020 durch die Verwaltung unterhalten und per Entgelttarif an den Verein vermietet, weswegen diese bei der Bezuschussung unberücksichtigt bleiben.

 

Zu lfd. Nr. 22 der Anlage: Sportverein Lindenberg von 1949 e. V.

 

Die Sportanlage Lindenberg wird zurzeit durch die Verwaltung in ein bundesligataugliches Baseballfeld und ein Baseball-Kleinspielfeld umgebaut.

 

 

Zu lfd. Nr. 31 der Anlage: Turn- und Sportverein Schapen von 1921 e. V.

 

Da die 100m-Laufbahn nicht mehr genutzt sowie gepflegt wird, bleibt diese Position bei der Bezuschussung unberücksichtigt.

 

Zu lfd. Nr. 33 der Anlage: TV Eintracht Veltenhof von 1910 e. V.

 

Da die Hochsprunganlage nicht mehr genutzt sowie gepflegt wird, bleibt diese Position bei der Bezuschussung unberücksichtigt.

 

Die Weitsprunganlage wurde in ein Beachvolleyballfeld umgewandelt.

 

Haushaltsmittel:

 

Im städtischen Haushalt 2020 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.02 – Unterhaltung – ausreichende Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zahlungen veranschlagt.


 

 

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Anlagen

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