Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-12964

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird gebeten, jedes Jahr die Ausweisung eines Naturschutzgebietes zu beginnen (effektive Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens mit Erarbeitung einer Schutzgebietsverordnung, Auslage, etc.). Dabei orientiert sich die Verwaltung am Landschaftsrahmenplan von 1999, in dem 60 potentielle Gebiete genannt werden.

2. Mit der Bearbeitung wird ab 2020 mit folgender Priorisierung begonnen: 1. Ellernbruchsee (N52), nördliche Schunteraue (N15), Stöckheimer Forst (N42 und N43).
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Landschaftsrahmenplan finden sich Vorschläge für 60 Flächen, die die Voraussetzungen erfüllen, unverzüglich als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden zu können. Jetzt muss mit der Umsetzung der Unterschutzstellungen begonnen werden.

 

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