Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-12978
Grunddaten
- Betreff:
-
Behindertenparkplätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Beantwortung
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10.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem in der Viewegstraße seit mehreren Jahren ein - personalisierter - Behindertenparkplatz offensichtlich nie von einem PKW genutzt wird, fragen wir nach den allgemeinen Überprüfungsmodalitäten bei personalisierten Behindertenparkplätzen:
In welchem Abstand werden die Voraussetzungen überprüft?
Werden die Inhaber dieser personalisierten Parkplätze angeschrieben oder findet ein Abgleich mit anderen Daten (Abmeldung des PKW, Sterbedaten, Pflegeheimaufenthalt etc.) seitens der Verwaltung statt?
Werden die personalisierten Parkplätze auf Zeit vergeben und muss es ggf. zu einer neuen Beantragung kommen?
Sachverhalt:
Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist nur Personen mit einem speziellen Behindertenparkausweis gestattet. Der Behindertenausweis allein reicht nicht aus.
Gleichzeitig ist der Parkplatz dann komplett - also Tag und Nacht - für andere Verkehrsteilnehmer gesperrt. Zudem ist das verbotswidrige Parken mit einem Bußgeld bis zu 35,- Euro zu ahnden.
Der Privilegierung einerseits, steht der langfristige Entzug kostbaren öffentlichen Raumes für alle anderen Verkehrsteilnehmer gegenüber. Dieser Entzug sollte aber nicht länger als nötig andauern.
Vor diesem Hintergrund muss es zu regelmäßigen Überprüfungen dieses personalisierten Privilegs kommen, d.h. zu Überprüfungen ob die Voraussetzungen noch vorliegen oder sich durch Umzug, Heilung oder Ableben verändert haben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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772,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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805,3 kB
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