Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12806
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Grabnutzungsrechts der Grabstätte Heinrich Büssings auf dem Hauptfriedhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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06.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig beschloss in seiner Sitzung am 15. Juni 2010, der Ruhestätte des Ehrenbürgers Heinrich Büssing die Ehrengrabeigenschaft an zu erkennen. Das Grabnutzungsrecht wurde daraufhin durch die Stadt bis zum Jahr 2020 erworben.
Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten aktuell auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) übertragen.
Heinrich Büssing (*29. Juni 1843 in Nordsteimke, † 27. Oktober 1929 in Braunschweig) war deutscher Erfinder und Unternehmer im Bereich des LKW- und Omnibus-Baus. Er meldete fast 250 Patente an und gründete mehrere erfolgreiche Unternehmen, u. a. die spätere Büssing AG. Innerhalb eines Jahrzehnts entwickelten sich die Büssing-Werke zu einem der führenden Unternehmen der deutschen Automobilproduktion mit hohem Exportanteil. 1960 wurde dann die Büssing AG gegründet und schlussendlich 1972 von MAN (Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg) übernommen.
1909 wurde Heinrich Büssing der Titel „Dr.-Ing. E. h.“ von der Technischen Universität Braunschweig verliehen. Der Titel wurde ihm aufgrund seiner Leistungen zur Sicherung des Eisenbahnverkehrs und der Entwicklung von Lastkraftfahrzeugen verliehen. 1920 wurde Heinrich Büssing zum Ehrensenator der TU Braunschweig ernannt. Zu seinem Gedenken verleiht der Braunschweiger Hochschulbund jährlich den Heinrich-Büssing-Preis für herausragende Leistungen von Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern. Im Jahr 1926 wurde er zum Ehrenbürger der Stadt Braunschweig ernannt. Im Jahr seines 175. Geburtstages 2018 erinnerten die Stadt Braunschweig und die Region mit zahlreichen Veranstaltungen an diese wichtige Persönlichkeit der Braunschweiger Stadtgeschichte.
Ungeachtet der Tatsache, dass es bereits einen Heinrich-Büssing-Ring gibt, wurde bereits in 2010 entschieden, die Grabstätte aufgrund der herausragenden Verdienste Büssings für die Stadt Braunschweig als Ehrengrabstätte weiter zu erhalten. Darüber hinaus handelt es sich bei der Grabstätte um einen beeindruckenden Obelisken, der als Grabmal sehenswert ist und erhalten bleiben sollte.
Am 1. Mai 2020 läuft das Grabnutzungsrecht für diese Grabstätte aus. Aufgrund seiner bedeutenden Tätigkeit für das damalige Braunschweiger Land wird vorgeschlagen, das Ehrengrab weiterhin als Ehrengrabstätte zu führen und das Nutzungsrecht für weitere zehn Jahre nachzukaufen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts und der weiteren Grabpflege stehen zur Verfügung.
