Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12838-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der AfD – Fraktion vom 19.02.2020 (DS 20-12838) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Vorab ist festzustellen, dass es sich bei den Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer um regelhafte Leistungen handelt, wie sie das SGB VIII für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen vorsieht. Es handelt sich also vielmehr um eine reguläre und keinesfalls um eine „besonders teure“ Leistung oder eine „außergewöhnliche Behandlung“ der schutzbedürftigen unbegleiteten minderjährigen Ausländer.

Die Information über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes erfolgt einmal jährlich in Form einer Mitteilung im Jugendhilfeausschuss (DS 20-12737).


Zu 1.

Aktuell besteht die Zuständigkeit der Stadt Braunschweig für 75 als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereiste junge Menschen.

 

Die – insbesondere zur Betreuung in Wohngruppen – 2015 und 2016 geschaffenen Stellen wurden vollständig wieder abgebaut. Die letzte Anpassung mit der Reduzierung um 45 (formell noch vorhandene) Stellen, fand zum Stellenplan 2020 statt. Eigene Wohngruppen-Betreuungsleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer erbringt die Stadtverwaltung nicht mehr.

Im Fachdienst (Case-Management) arbeiten aktuell fünf Personen.

 

Zu 2.

Der Aufwand und Ertrag für Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer gem. SGB VIII haben sich wie folgt entwickelt:

 

2015

2016

2017

2018

2019

Ertrag:

4.731.884 €

17.299.696 €

19.331.070 €

10.261.979 €

3.463.983 €

Aufwand:

7.473.362 €

18.665.443 €

15.003.093 €

10.273.392 €

5.970.330 €

ordentliches
Ergebnis:

2.741.477 €

1.365.748 €

-4.327.977 €

11.413 €

2.506.347 €

(inkl. KJSH Ölper bis 2017)

 

Der Ertrag besteht im Wesentlichen aus der Kostenerstattung des Landes Niedersachsen.

Im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind keine Kosten für Familiennachzug entstanden. Die Jugendhilfe wird in der Regel nach Einreise der Eltern beendet.  

 

Zu 3.

Genaue Zahlen dazu werden nicht statistisch erfasst. Eine vorläufige Schätzung beläuft sich auf maximal einen Fall pro Jahr. Das entspricht ungefähr einem Gesamtanteil von 1% bis 2%.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise