Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12864-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwangsräumungen 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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05.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P2 vom 21.02.2020 [20-12864] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der Präventionsarbeit zur Verhinderung von Wohnraumverlust sind der Verwaltung im letzten Jahr 155 terminierte Zwangsräumungen bekannt geworden. Davon wurden 23 Zwangsräumungen tatsächlich durchgeführt. Für 9 Haushalte konnte durch Hilfe zur Selbsthilfe oder darlehensweiser Übernahme von Mietschulden die Zwangsräumung verhindert werden. 43 betroffene Haushalte waren auf Wohnungssuche oder hatten bereits eine neue Wohnung vor dem Termin der Zwangsräumung gefunden. 19 betroffene Haushalte wurden nach der Zwangsräumung in einer der städtischen Wohnungslosenunterkünfte untergebracht. Davon haben 7 Haushalte zwischenzeitlich eine andere Unterkunft gefunden.
In allen anderen Fällen der terminierten Zwangsräumungen scheiterte eine Kontaktaufnahme bzw. fehlte es an der Mitwirkung der Betroffenen. Der Verwaltung ist das Ergebnis unbekannt.
Zu Frage 2:
Die Verwaltung bietet bei Miet- und Energieschulden frühzeitig sozialpädagogische Beratung sowie wirtschaftliche Hilfen zur Wohnraumerhaltung an. Neben einer umfassenden Beratung zu den individuellen Problemlagen wird die finanzielle Situation betrachtet und es werden Möglichkeiten der Mietsicherung geprüft und realisiert. Die Beantragung von zustehenden Sozialleistungen wird unterstützt. Daneben werden zur Abwendung einer Wohnungskündigung Verhandlungen mit den Vermietern geführt.
Sämtliche Räumungsklagen wegen Mietschulden werden vom Amtsgericht an die Stadt Braunschweig übermittelt. Eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden und die darauf gestützte Räumungsklage wird hinfällig, wenn bis zum Ablauf von zwei Monaten nach deren Zustellung der Mietrückstand vollständig ausgeglichen wird oder eine öffentliche Stelle die Übernahme der vollständigen Mietrückstände zusichert.
Liegt bereits ein Räumungsurteil vor, kann die Wohnung nur im Einvernehmen mit dem Vermieter erhalten werden und wenn dieser bereit ist, den vollstreckbaren Räumungstitel an die Stadt Braunschweig auszuhändigen. Betroffene können ein Darlehen zur Übernahme ihrer Mietschulden beantragen.
Leistungen bei Miet- und Energieschulden werden zentral von der Stadt Braunschweig sowohl in eigener Zuständigkeit als auch in Zuständigkeit des Jobcenters erbracht.
Seit 01.02.2020 wird von der Stadt Braunschweig eine vom Land geförderte „Nachgehende Hilfe für Wohnungsnotfälle“ angeboten, um Betroffene langfristig bei der Wohnungssicherung zu unterstützen.
Sollte das Mietverhältnis nicht erhalten werden können, bietet die Stadt Braunschweig Unterstützung bei der Wohnungssuche an.
Zu Frage 3:
Zwangsräumungen, die in Wohnungslosigkeit münden, können vermieden werden, wenn für den betroffenen Personenkreis rechtzeitig alternative Wohnungen zur Verfügung stehen. Zur Verbesserung der bedarfsgerechten Wohnraumversorgung hat die Stadt Braunschweig 2017 die Zentrale Stelle für Wohnraumhilfe (ZSW) geschaffen. Vor allem auf dem Privatvermietermarkt werden zusätzliche Wohnungen akquiriert, um eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung zu verbessern. Eine Intensivierung der Tätigkeit der ZSW könnte Wohnungswechsel im Zusammenhang mit Zwangsräumungen erleichtern und die Gefahr von Wohnungslosigkeit verringern.
