Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12949-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Streuobstwiesen: Pflege, Kataster und Transparenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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10.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P2 vom 26.02.2020 (DS 20-12949) wird wie folgt Stellung genommen:
Der Fachbereich 67 hat aktuell 17 Streuobstwiesen mit einer Gesamtfläche von rd.11,5 ha im Grünflächenkataster erfasst. Die Obstwiesen weisen sehr unterschiedliche Flächengrößen auf. Die Spannbreite beträgt 1 000 m² bis 31 000 m². Überwiegend handelt es sich jedoch um Flächen zwischen 1 000 m² und 5 000 m². Darüber hinaus befindet sich in den Grün- und Parkanlagen im gesamten Stadtgebiet Braunschweigs eine Vielzahl von Einzelbäumen und Kleingruppen aus Obstbäumen. In Bereichen ehemaliger Kleingärten sind Reste größerer alter Obstbäume zu finden. Darüber hinaus gibt es Obstbaumbestände in linienhafter Ausprägung entlang von Straßen und Wegen.
Im Rahmen des Förderprojektes „Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig" werden aktuell weitere sechs Streuobstwiesen auf einer Fläche von insgesamt rd. 30 000 m² geplant. Die Flächengrößen für diese Wiesen variieren zwischen 4 000 m² und 7 000 m².
Ein Streuobstwiesenkataster besteht zurzeit noch nicht. Im Grünflächenkataster der Stadt Braunschweig werden die Obstbaumbestände innerhalb der Pflegeobjekte zurzeit nicht als eigene Pflegeeinheit „Obstwiese“ erfasst. Im Pflegekataster sind die Obstbäume wie auch alle anderen Bäume in den Grün- und Parkanlagen lediglich als Einzelbäume ohne Angabe von Art und Sorte dargestellt.
Es ist beabsichtigt, die Streuobstwiesenbestände künftig als eigene Pflegeeinheit im Grünflächeninformationssystem zu erfassen und die Obstbäume im Baumkataster anzulegen, sodass die Informationen über Obstart und Sorte sowie die Größe und der Vitalitätszustand der Bäume abgefragt werden können. Um die Obstbäume mit den o. g. Informationen im Baumkataster anlegen zu können, ist eine Bestandserfassung der Bäume und eine pomologische Bestimmung erforderlich. Die Veröffentlichung des Katasters analog dem Baumkataster sollte erst nach vollständiger Erfassung der Bestände erfolgen. Aufgrund des Arbeitsumfangs ist eine Veröffentlichung nicht vor Anfang 2021 möglich.
Die Lage der bekannten Obstwiesen wird dem Verein Streuobstwiesenbündnis Niedersachsen e. V. mitgeteilt.
