Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-12943-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schottergärten im Stadtbezirk 213
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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10.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.02.2020, 20-12943, wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Seitens der Bauverwaltung wird im Merkblatt zur Baugenehmigung auf die konkrete Gesetzeslage hingewiesen. Weiterhin ist vorgesehen, die Anlage von insekten-und klimafreundlichen Gärten durch entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen oder örtlichen Bauvorschriften zu fördern. Außerdem werden Bauherren im Rahmen der Bauberatung entsprechend informiert.
Bei im Rahmen der Prüfung von Bauanträgen offensichtlich erkennbaren Abweichungen vom Planungsrecht bzw. von Abweichungen von § 9 Abs. 2 NBauO wird der Bauherr aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Bei einer Vielzahl von Verfahren gehören diese Punkte allerdings nicht zum Prüfumfang der Bauaufsicht, sondern liegen im Verantwortungsbereich von Bauherrn und Entwurfsverfassern.
Zu Frage 2:
Der Verwaltung liegen bislang sechs Hinweise auf sogenannte Schottergärten im Stadtbezirk Südstadt-Rautheim-Mascherode vor.
Nach Erläuterung der Rechtslage besteht in einem Fall die freiwillige Bereitschaft der Eigentümer, eine entsprechende Rückumwandlung vorzunehmen. In den übrigen Fällen stehen die Rückmeldungen noch aus.
