Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12931-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 25.02.2020 (Drucksache 20-12931) wird wie folgt Stellung genommen:


Nachdem erst Ende des Jahres 2018 die in der Stellungnahme vom 26.02.2018 (Drs. 18-07249-01) angeführten Genehmigungen der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG für eine Ersatzölleitung abschließend zwischen der BEB und dem Landesbergamt geregelt werden konnten, wurden die sich daraus ergebenen Arbeiten bis Mitte des vergangenen Jahres 2019 umgesetzt.

 

Der Abschluss der Arbeiten war die Voraussetzung für die Ausschreibung der noch aus­stehenden Restarbeiten durch den Wasserverband Mittlere Oker. Leider wurden bei der entsprechend erfolgten Ausschreibung nur Angebote abgegeben, die erheblich über der Kostenschätzung und den verfügbaren Mitteln lagen. Die Ausschreibung musste daraufhin aufgehoben werden.

 

In der zweiten Ausschreibung wurde sodann den Firmen ein deutlich längerer Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten bis zum Ende des Jahres 2020 angeboten, damit die aus­geschriebenen Arbeiten zwischen anderen Aufträgen frei eingeplant werden könnten. Auf diesem Wege hat die Verwaltung gehofft wirtschaftlichere Angebote erhalten zu können.

 

Der Ansatz hatte Erfolg und die Arbeiten konnten im Umfang der Kostenschätzung Ende letzten Jahres vergeben werden.

 

Als Maßnahmen zum Abschluss des Projektes müssen insbesondere noch der Lückenschluss im Bereich der zurückgebauten Erdölleitung hergestellt, Anpassungsarbeiten für die Flutung des neuen Laufes sowie die Bepflanzung vorgenommen, ein Stillgewässer angelegt und Weidezäune für eine dauerhafte extensive Beweidung aufgestellt werden.

 

Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die beauftragten vorstehenden Arbeiten im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden können. Daran schließt sich noch die Fertig­stellungs- und Entwicklungspflege der Maßnahmen sowie deren Monitoring an. In Ab­hängigkeit von der Standsicherheit der Böschungen durch ausreichend aufkommenden Bewuchs im Bereich des Lückenschlusses kann der neue Lauf ggf. noch in diesem Jahr, spätestens jedoch ab Sommer nächsten Jahres dauerhaft geflutet werden.
 

 

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