Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12978-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 28.02.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Für Schwerbehinderte mit z. B. außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für Blinde werden bei Vorliegen bestimmter weiterer Voraussetzungen zeitlich unbefristete personalisierte Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet. Die Prüfung und Anordnung solcher Parkplätze erfolgt durch den städtischen Fachbereich Tiefbau und Verkehr und zwar unter anderem auf der Grundlage eines amtlichen EU-Parkausweises für Personen mit Behinderung (blauer Parkausweis), der vom städtischen Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgestellt wird.

 

Die Gültigkeitsdauer des EU-Parkausweises für Personen mit Behinderung wird an die des Schwerbehindertenausweises angeglichen.

 

Im Zusammenhang mit der Bewilligung eines solchen Parkplatzes wird der Berechtigte verpflichtet, einen Wegfall der Voraussetzungen, die zur Bewilligung führten, sowie einen Wohnungswechsel der Verwaltung anzuzeigen. In der Praxis kommen die Berechtigten solchen Aufforderungen nicht immer nach.

 

Es gibt deshalb einen Austausch zwischen den beteiligten Organisationseinheiten, der ab Mai 2020 auch EDV-unterstützt möglich sein wird.

 

Ergänzend gehen aus der Bevölkerung Hinweise auf die Nichtnutzung solcher Parkplätze ein; diesen Fällen geht die Verwaltung regelmäßig nach.

 

Aufgrund der vorliegenden Anfrage wurde der Sachverhalt in Bezug auf den personalisierten Behindertenparkplatz in der Viewegstraße überprüft und dessen Entfernung angeordnet.

 

 

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