Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-13060
Grunddaten
- Betreff:
-
Gutachten bestätigt: Bundesländer haben das Recht Flüchtlinge aufzunehmen - auch ohne Erlaubnis vom Bund
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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24.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund der sich gefährlich zuspitzenden prekären Lage von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den Lagern auf den griechischen Inseln erhöhte vergangene Woche Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) erneut den Druck auf die Bundesregierung. In einer gemeinsamen Erklärung mit den Oberbürgermeistern von Köln, Düsseldorf, Freiburg im Breisgau, Potsdam, Frankfurt (Oder), Rottenburg am Neckar und Belit Onay (Grüne) aus Hannover fordert er die Bundesregierung zum Handeln und zur Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf. Das Bündnis "Städte Sicherer Häfen" und weitere deutsche Kommunen erklären darin ihre konkrete Bereitschaft, im Rahmen eines Sofortprogramms umgehend bis zu 500 unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren aufzunehmen, die in den griechischen Lagern unter unzumutbaren Zuständen untergebracht sind. Für die Unterbringung sowie für die pädagogische Betreuung gebe es Kapazitäten in den Städten.
https://www.frnrw.de/aktuell/artikel/f/r/gemeinsame-erklaerung-zu-sofortprogramm-fuer-gefluechtete.html
Bisher hatte das Bundesinnenministerium diese Bereitschaft der Kommunen zur sofortigen Hilfe mit dem Verweis auf eine gesamteuropäische Lösung unterbunden. Ein neues Rechtsgutachten, das der Grünen-Europapolitiker Erik Marquardt in Auftrag gegeben hat, entzieht nun dieser Blockadehaltung die Grundlage: Es legt dar, dass die Bundesregierung die Aufnahme von einigen geflüchteten Kindern aus den griechischen Flüchtlingslagern durch die Bundesländer nicht ablehnen darf.
"Sowohl das Grundgesetz als auch das einfache Recht gewähren den deutschen Bundesländern substantiellen Spielraum, Maßnahmen zur Aufnahme von Flüchtenden aus humanitären Notlagen zu ergreifen“, heißt es in der rechtlichen Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner und Dahs. Ausgangspunkt dieses Spielraums sei die im Grundgesetz verankerte Eigenstaatlichkeit der Bundesländer.
https://www.rnd.de/politik/fluchtlinge-in-griechenland-bundeslander-durfen-menschen-aufnehmen-OJGPU4CGJBEZBL5H4ETFXNHNGM.html
Nach rechtlicher Prüfung stünde "das Unionsrecht folglich Maßnahmen der deutschen Bundesländer zur Aufnahme besonders vulnerabler Personen aus den Lagern auf den griechischen Inseln nicht entgegen. Im Gegenteil streitet der unionsrechtliche Grundsatz der Solidarität dafür, dass die Bundesländer entsprechende Maßnahmen ergreifen", so das Fazit der Gutachter.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Hat der Oberbürgermeister vor, sich der Initiative seines Kollegen aus Hannover und des niedersächsischen Innenministers anzuschließen und sich bereitzuerklären, einige der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln in Braunschweig aufzunehmen?
2. Inwieweit könnte die durch das genannte Gutachten neu definierte rechtliche Zuständigkeit für die Aufnahme von Flüchtlingen zu einer Stärkung der Rolle der Kommunen in der Region führen?
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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693,5 kB
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