Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12962-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der Fraktion BIBS im Rat der Stadt Braunschweig vom 27. Februar 2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

 

Zu 1.

Nach Bekanntwerden der Fäll- und Abbrucharbeiten im Jahr 2019 im Bereich der Schrebergärten Freyastraße fanden durch die Untere Naturschutzbehörde mehrere Kontrollen vor Ort statt. Artenschutzrechtliche Verstöße konnten im Zusammenhang mit den Fällungen nicht nachgewiesen werden.

 

Im Mai 2019 erfolgte ein Gespräch zwischen dem Investor und der Unteren Naturschutz­behörde, in dem die artenschutzrechtlichen Problematiken skizziert wurden und der Investor versicherte, die naturschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Parzellenräumung zu beachten und einzuhalten. Anderslautende Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor.

 

 

Zu 2.

Die Abteilung Umweltschutz wurde im Vorfeld nicht über die Gehölzentfernungen informiert. Da die Maßnahme außerhalb der Schonzeit nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt wurde und kein einschlägiges Schutzregime bzgl. der Entfernung von Gehölzen auf privaten Grundflächen besteht, war der Grundstückseigentümer auch nicht verpflichtet, die Gehölz­fällungen bei der Stadt Braunschweig anzuzeigen.

 

Im Rahmen einer Kontrolle am Morgen des 2. März 2020 im Bereich Freyastraße durch die Untere Naturschutzbehörde wurden keine Aktivitäten (Gehölzfällungen, Abbrucharbeiten) und/ oder artenschutzrechtliche Verstöße festgestellt. Nichtsdestotrotz hat die Verwaltung den Investor angeschrieben und auf das anstehende Brutgeschäft sowie die sich daraus ergebenen artenschutzrechtlichen Aspekte hingewiesen.

 

 

Zu 3.

Mit den Planungen zum Nördlichen Ringgebiet entwickelt die Stadt Braunschweig derzeit auf Grundlage bereits abgeschlossener und laufender Bauleitplanverfahren insgesamt bis zu 1.700 neue Wohnungen in attraktiver, innenstadtnaher Lage und damit das größte städtisch geprägte Wohnbauprojekt Braunschweigs seit den 70er Jahren. Bereits im Bau befinden sich die ersten beiden Abschnitte zwischen Mitgaustraße und Taubenstraße sowie das Gebiet Mittelweg Südwest. Aufstellungsbeschlüsse bestehen für den 3. Bauabschnitt Jütenring sowie die Gebiete Ludwigstraße Nord sowie Weinbergweg Süd. Darüber hinaus ist östlich des Bienroder Weges im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes sowie der östlich angrenzenden Flächen unter dem Titel „CoLiving Campus“ ein gemischtes urbanes Quartier auch mit Wohnnutzungen geplant.

 

Aus städtebaulicher Sicht verträgt der Stadtteil daher gegenwärtig keine weiteren Wohn­gebietsentwicklungen, sodass die Verwaltung in den nächsten Jahren für die südlich der Freyastraße gelegenen Grundstücke keinen Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan beabsichtigt. Insofern gelten weiterhin die Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplans HA 103 mit öffentlichen Grünflächen.


 

 

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