Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13089
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltssatzung 2020 der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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24.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bundesregierung hat am 13. März 2020 umfangreiche Maßnahmen vorgeschlagen, die die Funktionsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherstellen und die Folgen der Corona-Virus-Pandemie abmildern sollen. Zentrales Ziel ist es, die Liquidität der deutschen Unternehmen sicherzustellen. Einige Maßnahmen – beispielsweise Steuerstundungen – werden direkt oder indirekt Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich für die Bekämpfung der Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen erheblicher Liquiditätsbedarf in der Kernverwaltung, aber auch in den städtischen Gesellschaften (insbesondere Klinikum) ergibt. Verstärkend kommt hinzu, dass gleichzeitig absehbar ist, dass sich die Erträge im Kernhaushalt und in den städtischen Gesellschaften spürbar (mit zeitlichem Verzug) reduzieren werden, beispielsweise durch sinkende Gewerbesteuererträge, sinkende Gemeindeanteile an den staatlichen Steuern (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer), mittelbare Effekte über den kommunalen Finanzausgleich (Reduzierung der Verteilmasse) oder Liquiditätsbedarf der städtischen Gesellschaften (durch Veranstaltungsabsagen, Schließung bzw. reduziertem Betrieb der Infrastruktur).
Diesen Effekten kann nicht in gleichem Maße auf der Aufwandsseite begegnet werden, so dass sich ein erheblicher zusätzlicher Liquiditätsbedarf ergibt, dem aus dem Kernhaushalt heraus auch für die städtischen (Verlustgesellschaften) begegnet werden muss.
Zur Sicherstellung der Liquidität ist daher eine wesentliche Erhöhung des Umfangs der Liquiditätskredite erforderlich.
Bislang ist im Haushalt 2020 ein Liquiditätskredit von 50 Mio. € vorgesehen. Der Haushalt ist soll Ende März bei der Kommunalaufsicht eingereicht werden.
Nach § 122 NKomVG können Kommunen zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Liquiditätskredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit der Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Wirksamwerden der neuen Haushaltssatzung. Diese Regelung gilt auch für einen in der neuen, noch nicht wirksamen Haushaltssatzung höher festgesetzten Höchstbetrag, soweit er ein Sechstel der im Finanzhaushalt veranschlagten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit übersteigt nicht übersteigt. Darüber hinaus gehende Beträge bedürfen der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Konkret bedeutet das, dass für die Stadt Braunschweig Liquiditätskredite in einem Umfang von 144,5 Mio. € genehmigungsfrei wären.
Abweichend davon wird aber vorgeschlagen, die beigefügte geänderte Haushaltssatzung vorzulegen, die Liquiditätskredite in einem Umfang von 350 Mio. € vorsieht. Ansonsten ergeben sich keine Veränderungen gegenüber der bisherigen Version (siehe auch Drucksache 20-13036)
Die Verwaltung wird parallel Kontakt zur Kommunalaufsicht aufnehmen, um die Vorlage einer geänderten Haushaltssatzung anzukündigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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187,9 kB
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