Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13092-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die als Anlage beigefügte Änderung der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rat im Nachgang über die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen zu informieren.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Eine zur Vorbereitung der Entscheidung parallel durchgeführte Prüfung der Rechtslage hat ergeben, dass die Übertragung der Entscheidungskompetenz vom Rat auf das Organ Oberbürgermeister als "Geschäfte der laufenden Verwaltung" nicht ohne eine betragliche Begrenzung zulässig ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Ermächtigung für einen Höchstbetrag von 1,5 Mio. € zu erteilen. Im Hinblick auf die in der aktuellen Ausnahmesituation dringend erforderliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung wird dieser Höchstbetrag als notwendig, voraussichtlich aber auch als ausreichend angesehen.

 

Eine entsprechend geänderte Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ ist dieser Ergänzungsvorlage beigefügt. Auch in dieser Fassung der Anlage sind die Änderungen in Fettschrift hervorgehoben.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise