Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13092-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Richtlinie § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs "Geschäfte der laufenden Verwaltung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
24.03.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion vom 23.03.2020 (DS 13092-01-01) wird wie folgt Stellung genommen:
Im Zusammenhang mit den haushaltswirtschaftlichen Erfordernissen aufgrund der Corona-Pandemie sind dem Rat für seine heutige Sitzung u. a. folgende Beschlussvorlagen vorgelegt worden:
- 20-12986-02 - Haushaltsvollzug 2020 - Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- 20-13089 - Haushaltssatzung 2020 der Stadt Braunschweig - Heraufsetzung des Höchstbetrages für die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten (einschl. der Ergänzungsvorlage 20-13089-01); mit letzterer auch Anhebung des Höchstbetrages für die Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen seitens der Verwaltung
- 20-13092 und 20-13092-01 - Änderung Richtlinie § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffs "Geschäfte der laufenden Verwaltung" (für die Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen seitens der Verwaltung)
Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zu den im 3. Punkt genannten Vorlagen eingebracht. Er ist allerdings inhaltlich auch eng verknüpft mit den anderen genannten Vorlagen. Daher nimmt die Verwaltung zusammenfassend hierzu wie folgt Stellung:
- Kontierung
Für die Abwicklung der Maßnahmen in Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie ist von Seiten der Verwaltung ein Projekt im Teilhaushalt Finanzen eingerichtet worden. Es ist vorgesehen, hierüber alle zusätzlichen Zahlungen abzuwickeln, die von dem Projektteam „GAL“ in die Wege geleitet werden. Dieses Projekt soll im ersten Schritt mit außerplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 10 Mio. € (Konto: sonstige Sachaufwendungen) ausgestattet werden (siehe hierzu DS-20-12986-02).
Da noch nicht bekannt ist, welche Maßnahmen in welchem Umfang erforderlich sind, wurde bewusst entschieden, alle Maßnahmen über ein Projekt im Investitionsmanagement abzubilden, da dieses sowohl Aufwendungen als auch Investitionsauszahlungen darstellen kann. Für die Mittelbereitstellung wurde das Sachkonto „427193“ (sonstige Sachaufwendungen) gewählt, um flexibel nach den Maßnahmeninhalten die Gelder verwenden zu können. Hierzu gehören ggf. auch außerordentliche Aufwendungen (Sachkonto 511*), die im Rahmen der Corona-Pandemie entstehen werden, aber auch entsprechende investive Beschaffungen (Sachkonto 78*). Über das Projekt können die erforderlichen Maßnahmen gebündelt dargestellt werden.
- Befristung
Die Ermächtigung zur Entscheidung über über- und außerplanmäßige Bewilligungen durch die Verwaltung wird inhaltlich übereinstimmend zum einen in der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 NKomVG und zum anderen in der Haushaltssatzung geregelt. Die Haushaltssatzung unterliegt bereits einer Befristung durch ihre Gültigkeit für das Haushaltsjahr. Eine unbefristete Ermächtigung wird durch die Verwaltung nicht angestrebt. Eine kürzere Befristung als das Haushaltsjahr könnte daher grundsätzlich in der Richtlinie des Rates festgelegt werden. Um in der aktuellen Situation kurzfristig die Handlungsfähigkeit zu erreichen wird aber vorgeschlagen, die Vorlagen der Verwaltung in den vorgelegten Fassungen zu beschließen.
- Begrenzung für die Flüchtlingsthematik
Die Flüchtlingsthematik ist von der aktuellen Pandemielage unabhängig. Aktuell bedarf sie aus der Sicht der Verwaltung keiner Anpassung.
