Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13059-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Flächen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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24.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.03.2020 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur kann sowohl im öffentlichen Straßenraum als auch auf privaten Flächen errichtet werden. Zu den öffentlich zugänglichen Flächen in privatem Eigentum gehören beispielsweise Parkplätze und Parkgaragen von Supermärkten, Einkaufszentren sowie Gesundheits-, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Auch Parkplätze und Parkgaragen der öffentlichen Hand, die sich nicht im öffentlichen Straßenraum befinden, können zu den öffentlich zugänglichen Flächen gehören.
Die Ziele des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung beziehen sich auf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur insgesamt – unabhängig davon, ob diese sich im öffentlichen Straßenraum oder auf privaten Flächen befindet.
In der Fachwelt wird weitgehend einheitlich davon ausgegangen, dass ca. 40 % des zukünftigen Ladebedarfs zu Hause sowie weitere ca. 40 % beim Arbeitgeber gedeckt werden, da hier in den meisten Fällen lange Standzeiten bestehen. Die verbleibenden ca. 20 % des zukünftigen Ladebedarfs verteilen sich mit ca. 10 % auf öffentlich zugängliche Flächen in privatem Eigentum sowie mit ebenfalls ca. 10 % auf den öffentlichen Straßenraum.
Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung zunächst jede größere Stellplatzanlage und jede Straße für grundsätzlich geeignet zur Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die besondere Eignung einer bestimmten Stellplatzanlage oder einer bestimmten Straße muss jeweils im Einzelfall geprüft werden und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wesentliche Kriterien hierbei sind der vor Ort konkret vorhandene oder zu erwartende Ladebedarf, die vorhandene Kapazität des Stromnetzes und die Verfügbarkeit geeigneter Stellplätze und Flächen für die Ladesäulen selbst.
Auf Nachfrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat die NOW GmbH als Träger der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur mitgeteilt, dass der Flächenatlas sich aktuell noch in Planung bzw. Vorbereitung befinde. Flächenmeldungen seien daher derzeit noch nicht möglich.
Die Verwaltung hat sich bei dem entsprechenden Infoservice für Kommunen und Regionen der NOW GmbH registriert und wird hierüber umgehend informiert, sobald der Flächenatlas zur Verfügung steht.
Zu Frage 2 und 3:
Der Ladebedarf vor Ort wird von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst. Zu den wichtigsten Einflussfaktoren zählen die Einwohnerdichte, die Kfz-Dichte pro Einwohner, das Vorhandensein eigener Stellplätze und wichtige Ziele wie Geschäfte oder Betriebe ohne eigene Stellplätze.
Das Ausbauziel der Verwaltung orientiert sich immer an dem aktuellen Bedarf an Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. BS|Energy betreibt die vorhandenen städtischen Ladesäulen. In diesem Rahmen werden aktuell kleinere Anpassungen und Ergänzungen, z. B. im Östlichen Ringgebiet vorgesehen über die in Kürze im Bauausschuss konkret berichtet werden kann. Die Nutzung der vorhandenen Ladesäulen wird kontinuierlich ausgewertet. Noch bestehen ausreichende Kapazitätsreserven. Mit der vorhandenen Ladeinfrastruktur ist Braunschweig aktuell gut aufgestellt.
Die Verwaltung beabsichtigt darüber hinaus, ein Konzept in Auftrag zu geben, welches die genannten Faktoren und Randbedingungen für das Stadtgebiet Braunschweig untersucht.
Es ist vorgesehen, dieses Konzept einem privaten Betreiber für die Errichtung und den Betrieb von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung zu stellen. Diesen Betreiber gilt es, im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln, sodass anschließend ein Konzessionsvertrag geschlossen werden kann.
Der richtige Zeitpunkt einer solchen Konzessionsausschreibung hängt von der Nachfrageentwicklung am Markt ab. Ziel ist es, im Vergabeverfahren ein für die Stadt in Angebotsumfang und Wirtschaftlichkeit gutes Ergebnis zu erhalten.
Über die Ergebnisse des Konzeptes wird die Verwaltung dem Bauausschuss berichten.
