Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13202

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

„Wenn Eltern eines neugeborenen Kindes ihre Identität nicht mit amtlichen Dokumenten nachweisen können, erhält das Kind keine Geburtsurkunde. Ersatzweise ist ein beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister möglich. Dieser enthält jedoch den Hinweis, dass die Identität der Eltern nicht nachgewiesen werden konnte. Rechtlich ist der beglaubigte Auszug aus dem Geburtenregister einer Geburtsurkunde gleichwertig (§§ 54 2, 55 1 Personenstandsgesetz). In der Praxis kann dessen Anerkennung durch leistungsgewährende Stellen jedoch problematisch sein. Oftmals erhalten betroffene Eltern sogar nur eine Bescheinigung, dass die Beurkundung ihres Kindes zurückgestellt wurde.“ schreibt das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR). [1]

Da die Stadt Braunschweig für die Geburtsbeurkundung zuständig ist, haben wir folgende Fragen:

  • Werden im Standesamt Braunschweig beglaubigte Registerauszüge mit Hinweis/Zusatz, vorläufige Geburtsbescheinigungen oder Bescheinigungen über die Zurückstellung der Beurkundung des Neugeborenen ausgegeben, wenn die Eltern keine oder unzureichende Ausweispapiere aus ihrem Herkunftsland besitzen?
  • Wie wird sichergestellt, dass Kinder ohne Geburtsurkunde oder mit einschränkendem Zusatz in der Urkunde vollständigen Zugang zu allen Vorsorgeuntersuchungen und den Sozialleistungen erhalten?

 

 

Quelle:

[1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/themen/geburtenregistrierung/

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise