Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13056

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Mit Datum vom 05.11.2019 wurden alle kreisfreien Städte, die Landkreise und die Region vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über eine Änderung des §§ 67 ff. SGB XII informiert. (Anlage 1)

 

Im Ergebnis wird die Trennung der Kosten der Wohnungslosenunterbringung nach Gefahrenabwehr (ambulant) und stationär aufgehoben. Vor diesem Hintergrund wurde von der Linksfraktion zum Haushalt 2020 beantragt, dass eine Angleichung der sozialarbeiterischen Betreuung in der Wohnungslosenunterkunft „An der Horst“ mit der Einrichtung der Diakonie „Am Jödebrunnen“ stattfindet. (Anlage 2)

 

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.12.2019 verhandelt. Die Verwaltung kannte das erwähnte Rundschreiben nicht und konnte deshalb zum Antrag keine Stellung beziehen.

Eine Stellungnahme erfolgte erst am 29.01.2020, einen Tag vor der Haushaltssitzung des FPA am 30.01.2020.

„Stellungnahme der Verwaltung:

Es handelt sich um die Ausweitung einer freiwilligen Aufgabe. Bei Einrichtung von zweieinhalb Planstellen der EGr. S 11b für zusätzliche Sozialarbeit in der Gemeinschaftsunterkunft "An der Horst" würden jährliche Personalkosten i. H. v. 158.700 € anfallen. Bei unterjähriger Besetzung fällt ein entsprechender Anteil an. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 19. Dez. 2019 wurde seitens der Politik auf eine neue Gesetzeslage hingewiesen, wonach zukünftig eine höhere Förderung durch Landesmittel erfolgen soll. Die Verwaltung sollte hierzu im FPA eine rechtliche Einschätzung vorlegen. Im Bereich der Hilfen nach § 67 SGB XII ist mit Wirkung zum 01.01.2020 u. a. eine Zuständigkeitsänderung und damit einhergehend ein verändertes Abrechnungssystem eingetreten. Dies führt nach Einschätzung der Verwaltung aber nicht dazu, dass zusätzliche Stellen finanziert werden können.“

Zu dieser Stellungnahme gab es am Tag der Haushaltsberatung im Rat (18.02.2020) ein weiteres Schreiben der Verwaltung. Dort heißt es u.a.: „Dieses bislang gedeckelte Entgelt (145.000 €, Berechnung erfolgt nach Stundensätzen) wird durch ein verändertes Abrechnungssystem (anstelle einer Spitzabrechnung erfolgt die Berechnung nach Betreuungstagen pro Fall) ersetzt. Berechnungen haben ergeben, dass aufgrund der veränderten Abrechnungsweise ein Ausgabevolumen von knapp 500.000 € zu erwarten ist. Diese Mittel werden durch das Land als überörtlichen Träger erstattet werden, sind jedoch für die bislang betreuten Fälle zu verwenden.“

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

 

1. Seit wann hatte die Verwaltung Kenntnis vom Rundschreiben vom 05.11.2019?

 

2. Ist die Stellungnahme vom 18.02.2020 so zu verstehen, dass in der Vergangenheit ein „gedeckeltes Entgelt“ (145.000 €) erstattet wurde und zukünftig die realen Kosten (Betreuungstage pro Fall) in Höhe von ca. 500.000 € erstattet werden und somit die Stadt Braunschweig um 355.000 € bei der Betreuung der Wohnungslosen entlastet wird?

 

3. Wären die durch die von der Linksfraktion beantragte Gleichstellung mit der Diakonie einhergehenden Zusatzkosten von 158.700 € ebenfalls erstattungsfähig?

 

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Anlagen

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