Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13230

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In einer Antwort auf unsere Anfrage in der letzten Ratssitzung vom 24.03.2020 (Ds. 20-13060-01) wurde mitgeteilt: „Die Stadt Braunschweig stünde mit seiner Aufnahmeverpflichtung gem. Königssteiner Schlüssel für mindestens ca. 5 Kinder ohnehin zur Verfügung. Weitere 5 Kinder, also insgesamt bis zu 10 Kinder könnten in Braunschweig aufgenommen werden.“ Auf Grund der Corona-Situation wurde aber eine Verschiebung der Aufnahme dieser fünf bzw. zehn Kinder in Erwägung gezogen. Mittlerweile hat sich die humanitäre Situation der Geflüchteten in den griechischen Lagern dramatisch verschlechtert, sodass eine Verschiebung aus ethisch-moralischen Gründen (siehe Ds. 20-13060-01) nicht mehr gerechtfertigt wäre. Zudem hat das Land Niedersachsen am 08.04.2020 angekündigt, 50 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen, die nach einer 14tägigen Quarantäne auf die Kommunen verteilt werden sollen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Zieht die Verwaltung nach den neuesten Berichten aus den Flüchtlingslagern und der Ankündigung der Landesregierung weiterhin in Erwägung, die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zu verschieben oder geht sie nunmehr davon aus, dass eine Aufnahme aus ethisch-moralischen Gründen jetzt unverzüglich erfolgen muss?

2. Wenn Braunschweig nunmehr der Auffassung ist, die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen unverzüglich in die Wege zu leiten: Wieviele unbegleitete Minderjährige sollen wann aufgenommen werden?

3. Wurde die Stadt über die Initiative des Landes bereits informiert und wenn ja: Wieviele Personen von den 50 Geflüchteten wäre die Stadt bereit aufzunehmen und würden diese zusätzlich zum bereits zugesicherten Kontingent an Geflüchteten in Braunschweig aufgenommen werden?

 

 

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