Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2019 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 4.692.505,67 € und eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 144.684,50 € und weist einen Bilanzverlust in Höhe von 0,00 € aus.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) werden in Höhe von rd. 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von rd. 5,1923 % von der Stadt Braunschweig (Stadt) gehalten.

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat den Jahresabschluss 2019 in seiner Sitzung am 25. März 2020 beraten und diesem zugestimmt.

 

Bei Gesamterträgen in Höhe von 6.278 T€ (inkl. Zinserträgen) und Gesamtaufwendungen in Höhe von 11.105 T€ (inkl. Zinsaufwendungen und Steuern) erwirtschaftet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 einen Fehlbetrag in Höhe von 4.827 T€. Hiervon werden 134 T€ durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage für Abschreibungen im Rahmen des Projektes 2009 ausgeglichen. Es verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 4.693 T€. Gegenüber der Wirtschaftsplanung (-4.819 T€) ergibt sich damit eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 127 T€.

 

Der Fehlbetrag in Höhe von 4.693 T€ wird gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von den Gesellschafterinnen SBBG und Stadt entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis ausgeglichen.

 

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene weitere Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 11 T€ dient dem Ausgleich des aus dem Jahresabschluss 2018 vorgetragenen Verlustes, der im Jahr 2019 durch die Stadt ausgeglichen wurde und nunmehr mit dem Verlustvortrag verrechnet wird.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht.

 

Das Jahresergebnis setzt sich aus einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Stadthalle in Höhe von 2.202 T€ (inkl. Entnahme aus der Kapitalrücklage), einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Volkswagen Halle in Höhe von 1.319 T€ sowie einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Eintracht-Stadion in Höhe von 1.171 T€ zusammen.

 

Die Abweichungen in den einzelnen Betriebsteilen gegenüber der Wirtschaftsplanung 2019 stellen sich wie folgt dar:

 

Betriebsteil

Plan-Ergebnis 2019

- in T€ -

Ist-Ergebnis 2019

- in T€ -

Differenz

- in T€ -

Stadthalle

-2.189

-2.202

-13

Volkswagen Halle

-1.627

-1.319

+308

Eintracht-Stadion

-1.004

-1.171

-167

Gesamt

-4.819

-4.693

+127

 

Im Betriebsteil Stadthalle ist im Geschäftsjahr 2019 ein Zuwachs von kulturellen Veranstaltungen zu verzeichnen. Dieser Zuwachs führt zu einer Überschreitung der geplanten Umsatzerlöse in Höhe von 374 T€. Den gestiegenen Umsatzerlösen stehen gestiegene Aufwendungen in Höhe von insgesamt 394 T€ gegenüber. Diese resultieren im Wesentlichen aus erhöhten Instandhaltungsaufwendungen zum Weiterbetrieb der Stadthalle (130 T€) sowie erhöhten Abschreibungen (233 T€). Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde festgelegt, dass für die in der Stadthalle genutzten Anlagegüter, die ab Beginn der Sanierung nicht mehr genutzt werden können, die Nutzungsdauer anzupassen ist. Diese Verkürzung der Nutzungsdauer führt zu einer Erhöhung der Abschreibungen um 218 T€. Planerisch war bisher eine einmalige Sonderabschreibung im Jahr der Schließung berücksichtigt. Aufwandserhöhungen ergeben sich weiterhin aus höheren Veranstaltungskosten sowie erhöhten Reinigungskosten. Aus den genannten Gründen ist insgesamt eine geringfügige Verschlechterung gegenüber der Wirtschaftsplanung in Höhe von 13 T€ zu verzeichnen.

 

Das Ergebnis im Betriebsteil Volkswagen Halle verbessert sich mit -1.319 T€ deutlich gegenüber dem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 1.627 T€. Unter Herausrechnung der nicht jährlich stattfindenden Veranstaltung „Klasse wir singen“ ergibt sich ein leichter Anstieg bei der Anzahl der Veranstaltungen sowie eine deutlich erhöhte Besucherzahl. Dies ist insbesondere auf mehrere Großveranstaltungen zurückzuführen, die sowohl zu erhöhten Mieteinnahmen als auch in den Bereichen Dienstleistungen und Technische Einrichtungen zu höheren Erlösen geführt haben. Daneben konnten auch die Erlöse im Bereich der Gastronomie, der Parkgebühren und der Logenvermietung gesteigert werden. Insgesamt fallen die Umsatzerlöse gegenüber der Planung um 891 T€ höher aus. Die Aufwendungen steigen gegenüber dem geplanten Wert um 665 T€. Dies ist auf erhöhte Veranstaltungskosten, Raumaufwendungen (Reinigung, Strom und Fernwärme) sowie Instandhaltungsaufwendungen aufgrund eines Wasserschadens und unvorhergesehenen Reparaturen und Prüfungen zur Einhaltung von Sicherheitsvorgaben zurückzuführen. Insgesamt fällt das Ergebnis im Betriebsteil Volkswagen Halle um 308 T€ besser aus als geplant.

 

Im Betriebsteil Eintracht-Stadion konnte sowohl die Anzahl der Veranstaltungen als auch die Anzahl der Besucher gesteigert werden. Die Umsatzerlöse liegen mit 1.220 T€ zwar über dem geplanten Wert jedoch unterhalb des Vorjahres. Die Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von 329T € ist zum einen auf die Verlängerung der Namensrechte für das Stadion ab dem 1. Juli 2019 (150 T€) und zum anderen auf die gute Vermarktung der Westtribüne zurückzuführen. Demgegenüber stehen jedoch um 517 T€ erhöhte Aufwendungen. Aus der Verlängerung der Namensrecht ergeben sich ungeplante Abschreibungen in Höhe von 150 T€. Daneben ergibt sich rückwirkend bis zum Jahr 2014 eine Erhöhung der Grundsteuer in Höhe von insgesamt 102 T€. Korrespondierend zu den gestiegenen Umsatzerlösen liegen auch die veranstaltungsbedingten Kosten, die Kosten für Strom, Fernwärme und Reinigung sowie die Instandhaltungsaufwendungen über dem geplanten Wert. Insgesamt überschreitet das Ergebnis den geplanten Fehlbetrag um 167 T€.

 

Die Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 28. Februar 2020 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2019 der Stadthalle sind als Anlagen beigefügt.


 

 

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Anlagen

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