Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen."
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 der Braunschweig Zukunft GmbH (BZG) Bezug

genommen (siehe Drucksache 20-13200).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der BZG der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.


 

 

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