Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13087
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH Jahresabschluss 2019 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.05.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2019 der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) Bezug genommen (siehe Drucksache 20-13086).
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Stadtbad GmbH der Gesellschafterversammlung.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet derzeit der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Der Aufsichtsrat der Stadtbad GmbH hat mit Umlaufbeschluss vom 8. April 2020 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 empfohlen.
