Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2019, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung an die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH in Höhe von 345.076,00 € und einer Einstellung in andere Gewinnrücklagen der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in Höhe von 150.000,00 € einen Bilanzgewinn in Höhe von 1.728.514,34 € ausweist, wird festgestellt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) werden in Höhe von 94,9 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HBG von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 12 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet derzeit der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

 

Der Aufsichtsrat der HBG hat den Jahresabschluss 2019 im Rahmen einer Telefonkonferenz am 8. April 2020 beraten und mit anschließendem Umlaufbeschluss die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 in der vorgelegten Fassung empfohlen.

 

Die HBG schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einem Überschuss in Höhe von 495.076,00 € ab. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2019 ergibt sich damit eine Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 13,3 T€.

 

Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2019 um rd. 596 T€ auf 13.186.571,43 € erhöht.

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Die Erträge haben sich insgesamt gegenüber der Planung positiv entwickelt. Besonders hervorzuheben ist hierbei der Containerverkehr. Das geplante Umschlagsvolumen konnte um 10,5 % gesteigert werden. Dadurch konnte auch eine Steigerung der ordentlichen Erträge um rd. 2.098,1 T€ erreicht werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten neben den Auflösungserträgen aus Sonderposten für Investitionszuschüsse Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus Schadensfällen sowie Gewinne aus Anlagenabgängen.

 

Korrespondierend zu der Erhöhung der Umsatzerlöse fallen die Materialaufwendungen gegenüber der Planung um rd. 1.664,4 T€ höher aus.

 

Bei den Personalaufwendungen ergibt sich eine Planüberschreitung in Höhe von rd. 42,5 T€. Dies ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass die im Laufe des Jahres 2019 geplante Einstellung von zwei Mitarbeitern aufgrund des dringenden Bedarfes an zusätzlichem Personal bereits Ende des Jahres 2018 erfolgt ist.

 

Die Abschreibungen belaufen sich auf 730,0 T€ und liegen damit um rd. 31,0 T€ über Plan.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen gegenüber der Planung um rd. 345,3 T€ höher aus. Neben Aufwendungen für die Räumung der Pachtfläche der Firma Rüdebusch und der damit verbundenen Altlastenentsorgung (rd. 150 T€) sind hierin auch Versicherungsschäden (68 T€), die Einstellung einer Einzelwertberichtigung (rd. 88 T€) sowie Forderungsverluste, hauptsächlich entstanden durch die Insolvenz der RailRunner Europe GmbH (rd. 44 T€), enthalten.

 

Bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag ergibt sich eine Erstattung in Höhe von 0,8 T€, da für die Ausgleichszahlung an die Stadt Braunschweig, anders als ursprünglich angenommen, keine Gewerbesteuer anfällt.

 

Die Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 10. März 2020 erteilt.

 

Ergebnisverwendung:

 

Die HBG und die SBBG haben am 13. Dezember 2016 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser hat ab dem Geschäftsjahr 2017 Wirkung entfaltet. Demnach ist grundsätzlich der von der HBG erwirtschaftete Gewinn nahezu vollständig an die SBBG abzuführen; die Minderheitsgesellschafterin Stadt Braunschweig erhält aus steuerlichen Gründen aber eine feste Ausgleichszahlung („Garantiedividende“) in Höhe von rd. 5 T€. Die HBG kann jedoch mit Zustimmung der SBBG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

 

Die HBG beabsichtigt in den Jahren 2020 bis 2023 Investitionen in die Erweiterung des Hafens vorzunehmen. Unter anderem sind insbesondere für 2020 die Erweiterung des Containerterminals sowie die Dachsanierung der Zucker-Halle geplant. Diese Kapazitätsausweitung rechtfertigt aus objektiver unternehmerischer Sicht, dass hierfür Rücklagen gebildet werden. Diese Auffassung wurde vom Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft grundsätzlich bestätigt.

 

Die Gesellschafterversammlung der SBBG hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2019 der Einstellung eines Betrages in Höhe von 150.000,00 € in andere Gewinnrücklagen der HBG zugestimmt (siehe auch Drucksache 19-11960).

 

Aufgrund des ab dem Jahr 2017 wirksamen Gewinnabführungsvertrages wird die Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Daher werden in der Gewinn- und Verlustrechnung auch die Gewinnvorträge aus Vorjahren sowie ein Bilanzgewinn ausgewiesen. Der ausgewiesene Bilanzgewinn 2019 in Höhe von rd. 1.728,5 T€ entspricht der Höhe der Gewinnvorträge aus Vorjahren, die vor Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrages erwirtschaftet wurden.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2019 der HBG sind als Anlagen beigefügt.


 

 

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Anlagen

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