Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2019 der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung von 60.345,82 € ein Jahresergebnis von 0,00 € ausweist, wird festgestellt."


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Sämtliche Geschäftsanteile der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.

 

Gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der KVM. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet derzeit der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

 

Der Aufsichtsrat der KVM wird den Jahresabschluss 2019 in seiner Sitzung am 24. April 2020 beraten. Sofern die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 vom Aufsichtsrat nicht empfohlen werden sollte, wird eine entsprechende Information zeitnah nachgereicht.

 

Das Jahresergebnis 2019 der KVM beträgt 60 T€ und fällt somit um 123 T€ schlechter aus als im Wirtschaftsplan 2019 vorgesehen (183 T€). Im Ergebnis ist ein Ertrag aus der Beteiligung an der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) in Höhe von 59 T€ sowie eine Gewinnabführung der Tochtergesellschaft Mundstock Reisen GmbH (MR) in Höhe von 25 T€ enthalten. Der Jahresüberschuss ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in voller Höhe an die SBBG abzuführen.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber dem für das Jahr 2019 geplanten Wert von 8.220 T€ um 1.090 T€ auf 9.310 T€. Sie umfassen hauptsächlich Einnahmen aus Auftragsverkehren (4.480 T€), Fahreinnahmen aus eigenen Linien (1.789 T€), Erlöse aus Kraftstoffverkäufen (1.121 T€), Einnahmen aus der Gestellung von Fahrpersonal für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (1.291 T€), Werkstattleistungen sowie Dienstleistungen und Leistungen für die Geschäftsführung der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (292 T€).

 

Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr und der Planung resultiert im Wesentlichen aus einer Neustrukturierung der Subunternehmerleistung für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG). In diesem Zusammenhang wurden 43 Mitarbeiter der KVM zum 1. Januar 2020 in die BSVG überführt. Von der KVM im Jahr 2019 geleistete Einmalzahlungen an die betreffenden Mitarbeiter wurden von der BSVG, als Besteller der durch die KVM erbrachten Fahrleistungen, erstattet (697 T€) und führen zu einem Anstieg der Umsatzerlöse und in gleicher Höhe auch zu einem Anstieg der Personalaufwendungen. Daneben war aufgrund des hohen Tarifabschlusses 2019 eine Anhebung der Verrechnungssätze erforderlich, die zu höheren Einnahmen führte.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 94 T€ beinhalten im Wesentlichen Versicherungsentschädigungen (68 T€) sowie periodenfremde Erträge (18 T€). Gegenüber der Planung ergibt sich ein Rückgang um 62 T, der im Wesentlichen auf die reduzierten Möglichkeiten der Schadensregulierung zurückzuführen ist.

 

Der Materialaufwand in Höhe von 1.940 T€ umfasst vornehmlich Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe (1.457 T€), Werkstattbedarf und Bereifung (108 T€) sowie Fremdlöhne und verrechnete Personalkosten (363 T€). Wesentlich für die Abweichung in Höhe von 217 T€ gegenüber der Planung ist die Entwicklung beim Dieselkraftstoff sowie der Anstieg von bezogener Fahrdienstleitung der Tochtergesellschaft MR zur Erbringung eines Anruf-Linien-Taxi.

 

Beim Personalaufwand ist gegenüber dem Planwert eine Verschlechterung in Höhe von 1.014 T€ zu verzeichnen. Dies ist wie oben beschrieben auf Einmalzahlungen an Mitarbeiter im Rahmen der Neustrukturierung der Subunternehmerleistung für die BSVG und den hohen Tarifabschluss 2019 zurückzuführen.

 

Die Abschreibungen liegen mit 306 T€ auf Planniveau.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 510 T€ und beinhalten im Wesentlichen Raumaufwendungen (129 T€), Fahrzeugkosten inkl. Versicherungen (106 T€), Fremdpersonalkosten (45 T€) sowie Reparaturen und Instandhaltungen (31 T€). Gegenüber der Planung ergibt sich eine Verbesserung um 90 T€. Dies ist insbesondere durch Reduzierungen bei Beratungsaufwendungen und sonstigen Kosten (Verwaltung) begründet.

 

Das Finanzergebnis in Höhe von -54 T€, das insbesondere die Darlehenszinsen beinhaltet, weicht um 11 T€ gegenüber der Planung (-65 T€) ab. Gründe hierfür sind reduzierte Zinsen sowie der zeitliche Verzug der Planung der Tankanlage.

 

Die Erträge aus der Beteiligung MNS erhöhten sich um 14 T€ gegenüber dem Planwert (45 T€) und betrugen 59 T€. Da zwischen der KVM und der MNS kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erfolgte die Ausschüttung zeitversetzt auf Basis des Jahresabschlusses 2018. Die Ergebnisentwicklung im Jahr 2019 verlief aufgrund eines sehr stark nachgefragten 4. Quartals ebenfalls positiv und schloss mit einem Ergebnis von 155 T€, das um 67 T€ über dem Planwert des Jahres 2019 von 88 T€ liegt.

 

Die Ergebnisabführung der MR lag mit 25 T€ um 53 T€ unterhalb des Planwertes. Die Verschlechterung des Ergebnisses ist im Wesentlichen auf den hohen Tarifabschluss für die Mundstock-Gruppe zurückzuführen. Während das eigene Reisegeschäft mit Tagesfahrten und Anmietverkehren positiv zu bewerten ist, liefen die Geschäfte für die Reisepartner Fuhrmann Mundstock international GmbH (FUMU) etwas schlechter als durch die Geschäftsführung der FUMU avisiert.

 

Die KVM hält zudem 100 % der Anteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG). Die PVG, mit der kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erwirtschaftet Erträge aus Linienverkehren und aus einer verbundweiten „Allgemeinen Vorschrift“ nach der EU-VO 1370/2007 (AV) durch Zahlungen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (ehemals Zweckverband Großraum Braunschweig).

 

Die PVG hat für das Jahr 2019 einen Gewinn in Höhe von 114 T€ geplant. Das Ergebnis weist jedoch einen Fehlbetrag in Höhe von 39 T€ aus. Die negative Geschäftsentwicklung ist u. a. auf sinkende Schülerzahlen im Landkreis Peine sowie einen Unternehmerwechsel im Landkreis Peine vom Altkonzessionär Regionalbus Braunschweig GmbH (RBB) auf die Omnibus-Nahverkehrs-Service/ONS GmbH (ONS) zurückzuführen. ONS hat im Gegensatz zur RBB einen eigenen Betriebshof im Kreisgebiet. Dadurch entfallen die zuvor von der RBB bei der PVG getätigten Einkäufe von Kraftstoffen und Werkstattleistungen sowie Mieterträge. Weiterhin konnte ein Anruf-Linien-Taxi (ALT) Verkehr nicht mehr an ein Taxiunternehmen vergeben werden, was zu einer deutlichen Erhöhung der Produktionskosten bei gleichbleibend niedrigen Erträgen geführt hat. Zentrale und verbundweite Fragestellung ist zudem die nicht mehr ausreichende aktuelle Finanzierungsstruktur aus der allgemeinen Vorschrift. Die Gesellschaft hat, wie eine Vielzahl anderer Verbundunternehmen, gegenüber den beiden Aufgabenträgern (Landkreis Peine und Regionalverband Großraum Braunschweig) einen Antrag auf Anpassung der allgemeinen Vorschrift gestellt.

Für die KVM entsteht keine Ergebniswirkung, da der erwirtschaftete Verlust vorgetragen werden soll. Der bestehende Verlustvortrag aus dem Jahr 2018 (130 T€) wird sich entsprechend erhöhen.

 

Die sonstigen Steuern betreffen Grund- und Kraftfahrzeugsteuern.

 

Die Investitionen der KVM im Geschäftsjahr 2019 betrugen 75 T€ und betreffen hauptsächlich die Erneuerung des Bremsenprüfstandes (43 T€). Die Differenz zum Planwert (565 T€) begründet sich insbesondere damit, dass zwei Soloomnibusse nicht mehr plankonform im Jahr 2019 geliefert werden konnten. Weiterhin konnte die Ertüchtigung der Tankstelle mangels Planer nicht planmäßig umgesetzt werden. Das Anlagevermögen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 239 T€ auf 5.5316 T€ zum 31. Dezember 2019.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 9. April 2020 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2019 sind als Anlagen beigefügt.

 

 

 

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Anlagen

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