Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13220
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Anmietung von Räumen im Gebäude Fallersleber Straße 4 - 8 für die Abteilung Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft (Abt. 66.5)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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07.05.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage:
Die Abteilung 66.5, deren Büros sich derzeit im Gebäude Langer Hof 6, 4. OG, befinden, hat in den letzten Jahren einen Personalzuwachs erfahren, so dass die bisherigen Büroräume nicht mehr ausreichend sind. Um einer adäquaten Aufgabenerfüllung nachzukommen, sind ausreichend und angemessene Arbeitsplätze für 16 Personen notwendig. Aufgrund eines großen Aktenbestandes muss ausreichend Lagerfläche zur Verfügung stehen.
Sachverhalt:
Der Mietbereich erstreckt sich im Gebäude Fallersleber Straße 4 - 8 vom Gebäudeteil B über Gebäudeteil C. Angemietet werden in diesen Gebäudeteilen jeweils die Flächen vom Erdgeschoss bis zum 1. Obergeschoss. Die gesamte Nutzfläche beträgt 459,13 m², die Lagerfläche im Untergeschoss beträgt 46,56 m² und die anteilige Gemeinschaftsfläche (Zugänge, Flure, Aufzug etc.) umfasst 57,30 m².
Die Lage ist innenstadtnah gelegen und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Das ehemalige Telekomgebäude ist ideal, da der Mietbereich barrierefrei erreichbar, ein behindertengerechtes WC bereits vorhanden ist und es Möglichkeiten für das Stadtputzbüro sowie für einen Still- und Wickelraum gibt. Auf dem rückwärtig gelegenen Innenhof gibt es ausreichend Abstellmöglichkeiten für Dienstfahrräder. Es sind ausreichend Besucher-parkplätze vorhanden und es besteht für die Mitarbeiter die Möglichkeit der Anmietung von PKW-Einstellplätzen.
Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist nicht vorhanden und muss daher erstellt werden.
Das Objekt soll nun für eine feste Mietdauer von fünf Jahren ab dem 01.07.2020 angemietet werden. Im Anschluss an diese Festlaufzeit wird der Stadt Braunschweig ein einseitiges Optionsrecht eingeräumt, einmal um zweieinhalb Jahre zu verlängern Diese Absicht muss dem Vermieter zwölf Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich mitgeteilt werden.
Die Miethöhe ist nach Lage und Gebäudezustand angemessen.
