Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13252

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ende 2018 wurde das Mascheroder- und Rautheimer Holz als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Bis heute (Stand 17.04.2020) werden Besucher des Waldes nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie sich in einem besonders schützenswerten Gebiet mit einzigartigem Bestand an altem Eichen-Hainbuchenwald, Waldmeister-Buchenwald und Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald befinden. Im Gebiet befinden sich zahlreiche Kleingewässer, die gesetzlich geschützte Biotope darstellen. Der südöstliche Bereich ist von trocken-warmen, orchideenreichen Wäldern geprägt. Das Gebiet ist Lebensraum für zahlreiche geschützte Arten und weist aufgrund der genannten Strukturen eine besondere Eignung für Fledermäuse, Spechte und Amphibien auf. Vielen Menschen im Waldgebiet ist nicht bewusst, dass es sich um ein geschütztes Gebiet handelt.


Die Beschilderung weist derzeit nur auf ein „Landschaftsschutzgebiet“ hin.


Offenbar antwortete die Stadt bereits mehrfach in Antwort auf Bürgerfragen zur Beschilderung, dass „die Verwaltung natürlich ein großes Interesse an der zeitnahen Umsetzung der Beschilderung“ habe. Bereits am 16.05.2019 wurde mitgeteilt: „Aufgrund der Unterschutzstellung des Gebietes als Naturschutzgebiet ist ohnehin zeitnah eine umfangreiche Beschilderung geplant, die auch entsprechende Hinweise zu den Verboten vorsieht“.  Dann erneut am 13.09.2019: „Zurzeit wird von der Unteren Naturschutzbehörde ein Beschilderungsplan erarbeitet, der dann in enger Abstimmung mit den Eigentümern umgesetzt werden soll.“ Zuletzt wurde einem Bürger am 07.04.2020 diese Antwort gegeben: „Die Beschilderung des Naturschutzgebietes ‚Mascheroder- und Rautheimer Holz‘ befindet sich derzeit in der Umsetzung. […] Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund der aktuellen coronabedingten Umstände noch zu Verzögerungen bei der Aufstellung kommen kann.“


Eine Beschilderung kann nicht nur Interesse einer Stadt sein, sondern es gibt eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Laut § 31 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgebiets (NNatG) sowie Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 18.11.2009 sind Naturschutzgebiete (NSG) durch die Aufstellung von Schildern an den Außengrenzen und bestimmten Zuwegungen innerhalb der Gebiete kenntlich zu machen. Die Aufgabe zur Kenntlichmachung von NSG fällt nach § 54 Abs. 1 und § 55 Abs. 1 NNatG in die Gesamtzuständigkeit der jeweiligen Naturschutzbehörden. Seit dem Ratsbeschluss im Dezember 2018 ist nichts dergleichen erfolgt. Dabei gibt es sogar einheitliche Regularien zur Ausweisung von Naturschutzgebieten in Niedersachsen (siehe hierzu die Erläuterungen zu Inhalt und Grafik von NSG-Schildern im o.g. Runderlass). Insofern ist es nicht hinnehmbar, dass bis zum heutigen Tag nichts dergleichen passiert ist.


Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
 

1.    Wann erfolgt die seit 14 Monaten angekündigte „zeitnahe“ Aufstellung der Schilder und was wird auf ihnen zu lesen sein? Werden wie aus dem Beispiel „NSG Herzogsberge“ (siehe Bild in der Anlage) auch Verbote auf den Schildern zu finden sein?


In einem der BIBS-Fraktion vorliegenden Schreiben der Stadt heißt es zudem: „Da die Verwaltung bestrebt war, die Umsetzung der Beschilderung möglichst einvernehmlich zu gestalten - z. B. durch die Erarbeitung eines gemeinsamen Beschilderungsplans - führte dies zu einem erhöhten Abstimmungsaufwand, der im Ergebnis auch einen höheren Zeitbedarf mit sich bringt. Nach Abschluss dieses Abstimmungsprozesses erfolgte nun die Vergabe des Auftrages.“


2.    Mit welchen Beteiligten wurde der erwähnte „Beschilderungsplan“ erarbeitet und mit welchen Aspekten zeigten sich diese nicht einverstanden?


3.    Sind die Unstimmigkeiten mittlerweile beseitigt und die Eigentümer des Waldes mit der Beschilderung einverstanden?

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise