Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13236
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz; Neubau der Erdgastransportleitung ETL 178, Abschnitte 100/200 von Walle nach Wolfsburg Beteiligungsverfahren - Stellungnahme Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Anhörung
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
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Anhörung
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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06.05.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Eine Zuständigkeit des Rates ist nicht gegeben. Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich bei der hier vorliegenden Stellungnahme der Stadt Braunschweig im Rahmen einer Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz zunächst aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. b der Hauptsatzung. Mit Änderung der Hauptsatzung durch Ratsbeschluss vom 24.03.2020 ist die Übertragung auf den Planungs- und Umweltausschuss entfallen. Es besteht daher eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Inhalt
Das Vorhaben erstreckt sich im Norden über Teile der Stadt Braunschweig.
Das Vorhaben umfasst den Neubau einer etwa 33 km langen Erdgastransportleitung mit max. 84 bar Betriebsdruck und einem Nenndurchmesser von DN 400 zwischen der Station Walle und dem VW-Werksgelände in Wolfsburg. Die Leitung wird überwiegend in offener Bauweise, in einzelnen Abschnitten auch in Horizontalspülbohrverfahren, verlegt werden.
Verfahren
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) führt auf Antrag der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH ein Planfeststellungsverfahren durch.
Für das o. g. Vorhaben wurden die Planfeststellungsunterlagen vom 16. März bis zum 16. April 2020 öffentlich ausgelegt und die Stadt Braunschweig aufgefordert, bis zum
20. Mai 2020 (einmalige Fristverlängerung) zu dem Plan aus ihrem Aufgabenbereich Stellung zu nehmen.
Die vorgesehene Stellungnahme ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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871,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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