Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12592-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Planung zur Herstellung des Marktplatzes wird zugestimmt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlussvorlage 20-12592 wurde am 12.02.2020 im Stadtbezirksrat 321 behandelt. Im Ergebnis wurde die Verwaltung aufgefordert, die Planung unter Berücksichtigung der Maßgaben Barrierefreiheit, Durchlässigkeit des Treppenblocks und Marktgestaltung zu überarbeiten und den Behindertenbeirat e. V. sowie den Seniorenrat der Stadt Braunschweig zu beteiligen.

 

  1. Barrierefreiheit/Durchlässigkeit der dreistufigen Treppe

 

Die durchgehende dreistufige Treppe mit einer Länge von ca. 30 m stellt eine Barriere dar und sollte daher zur besseren Durchlässigkeit und kürzeren Wegen mit einer Rampe unterbrochen werden.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die angedachte Rampe zwischen den Treppenabschnitten dürfte eine maximale Neigung von 6 % haben, somit hätte sie eine Mindestlänge von 5 m, um den Höhenunterschied der Treppe von 30 cm ausgleichen zu können.

 

Sie würde also entweder in den Bereich zwischen Treppe und westlich angrenzender Geschäftszeile ragen oder in den östlich anschließenden Bereich der Feuerwehraufstellfläche. Dies ist nur bedingt möglich, zudem müssten diese entsprechend gekennzeichneten Bereiche zum Teil auch umfahren bzw. umgangen werden.

 

Der Behindertenbeirat hat in seiner Stellungnahme keine Bedenken bezüglich der durchgehenden Treppe gesehen, da links und rechts der Höhenunterschied barrierefrei vorgesehen ist und es zumutbar ist, eine Strecke von max.15 m zurückzulegen, um zur gegenüberliegenden Seite des Platzes zu gelangen.

 

Als Vorgabe wurde der Einbau von Bodenindikatoren und Stufenmarkierungen genannt.

 

  1. Lage der dreistufigen Treppe


Es wurde angemerkt, dass der Platz zwischen Treppenblock und westlichen Gebäuden zu gering sei, wenn man bedenkt, dass die Geschäfte auch noch Aufsteller zu Werbezwecken platzieren

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Lage der Treppe kann aufgrund der Lage der Feuerwehraufstellfläche nicht weiter nach Osten geschoben werden. Des Weiteren sollte aus Sicht der Verwaltung die ca. 3,50 m breite Fläche zwischen Treppe und Gebäude ausreichend dimensioniert sein.

 

  1. Barrierefreiheit nördliche Treppe/Übergang zum Baufeld 1

 

Der direkte Zugang vom Marktplatz zum nördlich gelegenen Baufeld 1 wurde mittels einer Treppe angedacht, die zwar Keile zum Führen eines Kinderwagens oder Fahrrades beinhaltet, aber für Rollstuhlfahrer oder Rollatoren ungeeignet ist.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Der unmittelbare Übergang mit Treppe zum nördlich gelegenen Baufeld 1 sollte als Zusatzangebot zu der seitlich barrierefrei vorhandenen Wegeführung dienen.

 

Eine barrierefreie Lösung an dieser Stelle würde eine bauliche Lösung in Form einer Rampe erfordern.

 

Auch der Behindertenbeirat hält eine barrierefreie Verbindung für wünschenswert, ist aber auch der Meinung, dass eine Querung vom Marktplatz über barrierefreie Wege bereits grundsätzlich gegeben sei, auch hier sei der Umweg zumutbar.

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, ob und wann eine Stadtbahnhaltestelle realisiert wird, ist aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen von einem jetzigen Rampenbau abzusehen.

 

Als Zwischenlösung zur direkten Anbindung an das nördliche Baufeld schlägt die Verwaltung vor, eine höhengleiche barrierefreie Dammlösung mit Fortführung eines Pflasterweges und seitlicher Bepflanzung herzustellen.

 

  1. Ausstattung/Sonstiges


Neben der dreistufigen Treppe, die auch als Sitzgelegenheit für Jugendliche dienen kann, sind mittig lineare Bänke angedacht. Es werden unterschiedliche Wünsche zur Höhe und Anordnung geäußert.

Antwort der Verwaltung:

 

Nach Aussage des Behindertenbeirates sollten die Sitzelemente ohne Lehne ausgebildet werden, um die beidseitige Nutzung zu ermöglichen. Die Sitzhöhe sollte zudem nicht erhöht werden, da Rollstuhlfahrer Probleme hätten, das Sitzelement zu erreichen. Die übliche Sitzhöhe gemäß DIN von 45 cm sollte eingehalten werden.

 

Der Behindertenbeirat wies noch darauf hin, dass die mit dem Pflaster höhengleichen Baumscheiben mit einer zum Pflaster farblich passenden, gelochten Abdeckung ausreichender Größe versehen werden sollen.

 

Der Beschlussvorschlag bleibt unverändert.

 

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Anlagen

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