Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-13291

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beginn der Corona Pandemie und den einhergehenden Maßnahmen hat sich nicht nur das Leben verändert, sondern auch die Unterrichts-, Lehr- und Lernsituation an den Braunschweiger Schulen. Laut Rundverfügung der Landesschulbehörde soll nach der am 16. März 2020 erfolgten Schließung aller Schulen der Start des Präsenzunterrichts ab dem 27. April 2020 schrittweise erfolgen. Zunächst für den 13. Jahrgang des Sekundarbereichs II sowie die Jahrgänge 9 und 10 in den Abschlussklassen des Sekundarbereichs I. Alle anderen Schülerinnen und Schüler sollen zunächst weiterhin zu Hause lernen.

Ein Großteil des so genannten „home learning“ und der Vermittlung von Lehrinhalten basiert auf der Nutzung von digitalen Medien, seien es Lernvideos, Webkonferenzen, Aufgaben uvm.

Dabei ist derzeit jede Schule gezwungen ihr eigenes Lernumfeld in Abhängigkeit der schulinternen digitalen Infrastruktur sowie der digitalen Ausstattung ihrer Schüler und Schülerinnen zu entwickeln. Gerade vor dem Hintergrund bestmöglicher Bildungsgrundlagen und um Bildungsgerechtigkeit zu schaffen, ist das eine sehr unbefriedigende Situation.

Die jetzt durch die Corona Pandemie eingetretene Situation unterstreicht einmal mehr, wie wichtig u.a. eine gute digitale Ausstattung von Schulen, Schülerinnen und Schülern ist. Das hat sowohl den Bund als auch das Land bewogen, vereinfachte Verfahren und zusätzliche finanzielle Mittel für die Digitalisierung an Schulen oder Ausstattung für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung der digitalen Infrastruktur bzw. Ausstattung fällt originär in den Handlungsbereich der Stadt Braunschweig als Schulträger.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Maßnahmen werden kurzfristig umgesetzt, um schnellstmöglich die notwendige digitale Ausstattung in den Schulen zu schaffen, aber auch für Schülerinnen und Schüler zu Verfügung zu stellen, damit zum einen auch außerhalb des Präsenzunterrichtes die Vermittlung von Wissen stattfinden kann und zum anderen in einer weiteren Phase von Schulschließungen (bspw. durch eine zweite Infektionswelle) alle Voraussetzungen für eine nahtlose Fortsetzung des Unterrichts gegeben ist?
  2. Welchen zusätzlichen Unterstützungen erhalten Schulen, insbesondere Grundschulen, jetzt in der Krise, die sich in ihrem digitalen Aufbau erst am Anfang befinden, damit zum einen innerhalb kürzester Zeit die in der jetzige Situation notwendige digitalen Lerninhalte vermittelt werden können und zum anderen die Digitalisierung an ihrer Schule vorangebracht wird. Auch mit Blick auf ggf. noch nicht vollständig vorhandene Medienentwicklungspläne, zukünftige Erweiterungen und Anpassung der Pläne.
  3. Wie hoch schätzt die Verwaltung den gesamten finanziellen Bedarf für eine umfangreiche Digitalisierung an allen Braunschweiger Schulen ein und sind dafür bereits ausreichend Beiträge im Haushalt eingestellt bzw. könnten fehlende Haushaltsmittel (zusätzlich) über die Bundes- und Landesmittel akquiriert werden, oder durch Einschränkungen/Projektverschiebungen zur 'Umleitung ' von Finanzbedarfen in den Bereich Schule für die vorrangige digitale Ausstattung genutzt werden? Speziell gemeint sind hier kurzfristige Mittel, damit jetzt alle Schülerinnen und Schüler digital beschult werden können und langfristige Mittel, für eine grundsätzliche digital begleitete Bildung. 


 

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