Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß Anlage 6 zu behandeln.

2. Der Bebauungsplan „Erfurtplatz/Thüringenplatz“, ME 68, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.

4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erfurtplatz/Thüringenplatz“, ME 68, vom 29. November 2016 wird für die in Anlage 5 dargestellten Flächen aufgehoben.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Am 29. November 2016 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erfurtplatz/Thüringenplatz“, ME 68, beschlossen. Anlass war ein Bauantrag für ein Wettbüro auf dem Grundstück Weimarstraße 10. Im Jahr 2019 wurde für das gleiche Grundstück ein Antrag auf eine Spielhalle gestellt. Beide Nutzungen wären planungsrechtlich zulässig gewesen.

 

Die Ansiedlung hätte jedoch den Zielen des „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten“, das vom Rat im Jahr 2012 beschlossen wurde, widersprochen. Deshalb soll mit dem Bebauungsplan das Planungsrecht entsprechend geändert werden.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 13. November 2019 bis 16. Dezember 2019 durchgeführt.

 

Mit Schreiben vom 27. November 2019 merkt die IHK an, dass die Ansiedlungsmöglichkeiten für die Betreiber von Spielhallen und Wettbüros stark beschnitten werden. Die Einordnung des Stadtteilzentrums „Heidberg/Erfurtplatz“ als sensibler Bereich wird von der IHK jedoch mitgetragen. Daher hält die IHK die Vermeidung von Trading-Down-Effekten hier für zweckdienlich. Insgesamt sollen jedoch in Braunschweig ausreichend Flächen für derartige Nutzungen bereitgestellt werden.

 

Mit Schreiben vom 4. Dezember 2019 weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr daraufhin, dass die Bauverbotszone zu berücksichtigen ist. Ferner bittet sie um ergänzende Hinweise für Werbeanlagen an Autobahnen. Die „Nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise“ wurden bereits zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ergänzt.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 11. Februar 2020 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 25. Februar 2020 bis 26. März 2020 durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Zum Beschlussvorschlag Nr. 4

 

Der Aufstellungsbeschluss umfasst Flächen, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan nicht mehr benötigt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Aufstellungsbeschluss für diese Flächen, wie in Anlage 5 dargestellt, aufzuheben.

 

Vereinfachtes Verfahren

 

Der Bebauungsplan wird unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB aufgestellt.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in der Anlage 6 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan „Erfurtplatz/Thüringenplatz“, ME 68, als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise