Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Beschluss:

 

„1. Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH - Aufsichtsrat

 

Herr Falko Büttner wird aus dem Aufsichtsrat der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH abberufen und

 

 

Herrn Ratsherr Gunnar Scherf

(Vorschlagsrecht der AfD-Fraktion)

 

 

wird in den Aufsichtsrat der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH entsandt.

 

2. Kraftverkehr Mundstock GmbH – Aufsichtsrat

 

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Herrn Falko Büttner aus dem Aufsichtsrat der Kraftverkehr Mundstock GmbH abzuberufen und

 

 

Frau Ratsfrau Anneke vom Hofe

(Vorschlagsrecht der AfD-Fraktion)

 

 

in den Aufsichtsrat der Kraftverkehr Mundstock GmbH zu entsenden sowie die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, dies der Kraftverkehr Mundstock GmbH mitzuteilen.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die AfD-Fraktion hat mit E-Mail vom 15. April 2020 sowie vom 29. April 2020 mitgeteilt, dass Herr Falko Büttner aus dem Aufsichtsrat der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) sowie der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) abberufen und die Mandate in den jeweiligen Aufsichtsräten zukünftig durch Herrn Ratsherr Gunnar Scherf bzw. Frau Ratsfrau Anneke vom Hofe wahrgenommen werden sollen.

 

Gemäß § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der HBG können die vom Rat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates jederzeit vom Rat der Stadt abberufen und durch andere Mitglieder ersetzt werden. Aus diesem Grund ist Herr Falko Büttner aus dem Aufsichtsrat der HBG abzuberufen und Herr Gunnar Scherf in den Aufsichtsrat der HBG zu entsenden.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM besteht der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern, die von der Stadtwerke Braunschweig GmbH (jetzt Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH - SBBG) entsandt werden.

 

Die Amtszeit der Mitglieder endet gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der KVM mit dem auf den Beginn der Amtszeit folgenden Ablauf der Wahlperiode des Rates der Stadt Braunschweig.

 

Daneben können die Mitglieder des Aufsichtsrates jederzeit durch den Rat der Stadt Braunschweig abberufen und ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat entsendet werden.

 

Somit ist Herr Falko Büttner aus dem Aufsichtsrat der KVM abzuberufen und Frau Anneke vom Hofe in den Aufsichtsrat der KVM zu entsenden.

 

Für die Beschlussfassung ist bei der SBBG die Gesellschafterversammlung zuständig (§12 Ziffer 13 des Gesellschaftsvertrages). Hierzu ist es erforderlich, dass ein entsprechender Anweisungsbeschluss an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG erfolgt.

 

Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der genannten Mandate der o. g. Gesellschaften obliegt der AfD-Fraktion. Die jeweilige Neubesetzung durch die im Beschlussvorschlag genannte Person entspricht dem Vorschlag der AfD-Fraktion.


 

 

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