Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13303
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche in der Corona-Krise durch Umwidmung des Schulmittelfonds für das Schuljahr 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 40 Fachbereich Schule; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die bisher noch nicht verwendeten Mittel aus dem Schulmittelfonds für das Schuljahr 2019/2020 werden als einmalige Unterstützung für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche in der Corona-Krise umgewidmet. Die Mittel werden durch die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in Braunschweig, die leistungsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sind, geteilt und entsprechend der Kinderzahl an die Familien ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt über Wertgutscheine im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für Kinder und Jugendliche in von Armut betroffenen Familien hat die Corona-Krise weitreichende Auswirkungen. Durch die Schließung der Kitas und Schulen fehlen in dieser Phase die professionelle Unterstützung beim Lernfortschritt sowie die sozialen Unterstützungsangebote in den Einrichtungen. Zudem fällt das kostenlose Mittagessen in der Ganztagsbetreuung weg. Die Familien müssen das Geld für die Mittagsverpflegung in dieser Zeit selbst aufbringen. Regelsatzerhöhungen in der Grundsicherung oder bei den BuT-Leistungen sind in der aktuellen Rechtslage nicht möglich.
Als schnelle Hilfe für die betroffenen Kinder und Jugendlichen kann in Braunschweig der Schulmittelfonds herangezogen werden. Der Schulmittelfonds wurde vom Rat der Stadt Braunschweig am 06.02.2018 (DS 18-06747) beschlossen. Mit dem Schulmittelfonds haben Schulen die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien ergänzend zu den BuT-Leistungen zu unterstützen. Es werden Schulbedarf, Teilhabe an internen und externen Bildungsangeboten sowie Leistungen im Bereich der Ausstattung gefördert. Für das im Juli endende Schuljahr 2019/2020 stehen im Schulmittelfonds 200.000 Euro zur Verfügung. Rund 180.000 Euro wurden bisher noch nicht abgerufen. Diese geringe Inanspruchnahme ist der Erhöhung der Leistungen im Rahmen des BuT seit 01.08.2019 sowie formalen Hürden bei der Verausgabung durch die Schulen geschuldet. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der Haushaltskonsolidierung wurde der Schulmittelfonds ab dem Schuljahr 2020/2021 um die Hälfte auf 100.000 Euro reduziert. Eine Konzeptänderung im Sinne der Vereinfachung der formalen Rahmenbedingungen erfolgt für das kommende Schuljahr.
In der aktuellen Situation der Covid 19-Pandemie bieten die bisher nicht verausgabten Mittel aus dem Schulmittelfonds die Chance, eine schnelle und pragmatische Soforthilfe für von Armut betroffene Familien zu realisieren. Die exakte Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die BuT-berechtigt sind, ist noch nicht abschließend ermittelt. Es wird von rund 8.000 Kindern und Jugendlichen ausgegangen. Werden die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 180.000 Euro durch diese Anzahl geteilt, ergibt sich eine einmalige Fördersumme von 22,50 Euro pro Kind. Der Beirat des spendenfinanzierten Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche hat sich dafür ausgesprochen, die Mittel aus dem Schulmittelfonds um 60.000 Euro aufzustocken, so dass für die Soforthilfe ein Gesamtvolumen von 240.000 Euro zur Verfügung steht. Somit könnte jedes Kind einmalig eine Förderung von 30 Euro erhalten. Diese Förderung ermöglicht für von Armut betroffene Familien – vor allem mit mehreren Kindern – eine Ausgleichsleistung für die Einschränkungen während der Corona-Krise und sendet ein Zeichen des Zusammenhalts in die Stadtgesellschaft.
Die Einrichtung einer Unterstützung für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche wurde den Fraktionen bereits als Mitteilung außerhalb von Sitzungen bekanntgegeben (DS 20-13174). Ein Beschluss ist nun erforderlich, da für die Beschaffung der Daten der berechtigten Familien eine entsprechende Grundlage benötigt wird.
Die nicht verausgabten Mittel aus dem Schulmittelfonds 2019/2020 sowie Mittel in Höhe von 60.000 Euro aus dem Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche sollen als einmalige Unterstützung für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche verwendet werden. Eine direkte Auszahlung der Mittel an die Familien ist nicht möglich. Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist es aber datenschutzrechtlich zulässig, die Adressen der berechtigten Kinder und ihrer Familien zu verwenden. Aus diesem Grund soll die Auszahlung über Wertgutscheine erfolgen, die den Familien postalisch zugehen. Es ist beabsichtigt, die Firma Sodexo zu beauftragen. Die Wertgutscheine von Sodexo sind stigmatisierungsarm, denn die Firma vertreibt ebenfalls Gutscheine, die Arbeitgeber als Bonus an ihre Beschäftigten vergeben. Die Wertgutscheine können bei den gängigen Lebensmittelgeschäften und Drogerien eingelöst werden. Der Erwerb von Alkohol und Tabakwaren ist über dieses Gutscheinsystem ausgeschlossen.
