Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13291-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Corona Pandemie - Herausforderung und Chance für die Digitalisierung der Braunschweiger Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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08.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu Frage 1:
In nahezu allen Braunschweiger Schulen wird Iserv als Softwarelösung eingesetzt. Der Iserv Server übernimmt dabei verschiedene Aufgaben und Funktionen (Fileserver, Intranetserver, Portalserver, Kommunikationsserver, Firewall, Netzwerk, Virenscanner, Web-Filter). Es sind verschiedene Module in Iserv integriert, die weitere Aufgaben und Funktionen abdecken. Der Zugriff auf den Server und die Daten kann dabei aus der Schule heraus oder von zu Hause aus plattformunabhängig mittels eines Internet-Browsers erfolgen.
Jeder Benutzer von Iserv (Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler) ist unter einer eigenen E-Mail-Adresse erreichbar und kann auf Iserv seine persönlichen Adressen, Termine und Dateien verwalten, sich in öffentlichen Diskussionsforen und Chaträumen über schulische und außerschulische Themen austauschen und im Internet für den Unterricht recherchieren. Iserv bietet außerdem geschützte Bereiche für Gruppen, Klassen, Kurse oder Arbeitsgemeinschaften, in denen sie sich absprechen, Daten austauschen und schließlich ihre Ergebnisse veröffentlichen können.
Die gleichnamige Firma Iserv bietet -aufgrund der Corona-Krise- jetzt auch ein Video-Konferenz-Tool an, welches allen Schulen zur Verfügung steht. Das Modul Videokonferenzen erlaubt Lehrkräften virtuelle Konferenzräume zu erstellen. Die Lehrkraft kann ihren Bildschirm teilen bzw. Präsentationen für die Videokonferenzteilnehmenden zur Verfügung stellen. Der Unterricht kann bei Bedarf Online mit Bild- und Tonübertragung (oder auch nur Ton) abgehalten werden. Ein Chatraum bzw. Messenger ermöglicht, dass man auch ohne Bild und Ton miteinander in Echtzeit kommunizieren kann.
D. h., sofern die Nutzerinnen und Nutzer (Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler) über ein digitales Endgerät (Tablet, PC, Notebook oder Smartphone) und einen Internetzugang verfügen, ist ein ortsunabhängiges Arbeiten mit Dateiaustausch (Onlinebereitstellung von Aufgaben, digitale Abgabe von bearbeiteten Materialien, Email-Kommunikation etc.) bereits möglich.
Die Lehrkräfte können in Schulen auch Erklär- und Anleitungsfilme (Video-Tutorials) erstellen und den Schülerinnen und Schülern auf den Iservs zur Verfügung stellen. Die Schulungsinhalte wären dann "on demand" (bei Bedarf) abrufbar (z. B. wenn sich mehrere Geschwister ein Gerät teilen müssen).
Viele Schulen verfügen neben den festinstallierten Computern bereits über mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets). Mit Rundschreiben 9/2020 (siehe Anlagen) ist den Schulen ermöglicht worden, bei den Schülerinnen und Schülern, die zu Hause nicht über ein mobiles Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet oder Notebook) aber über einen Internetzugang mit WLAN verfügen, ein Leihgerät aus dem schulischen Bestand zur Verfügung zu stellen. Die Schulen ermitteln derzeit den Bedarf. Ob noch zusätzliche mobile Endgeräte beschafft werden müssen, bleibt abzuwarten.
Unabhängig davon ist das Projekt „Hey, Alter! Alte Rechner für junge SchülerInnen“ von Moritz Tetzlaff und Martin Bretschneider initiiert worden (siehe https://www.sandkasten.tu-braunschweig.de/projekte/hey-alter). Hier sollen alte Notebooks für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien aufbereitet werden, so dass diese für das digitale Arbeiten genutzt werden können. Die Notebooks sind dann mit der nötigen kostenlosen Software ausgestattet. Vorteil dieses Projektes ist, dass das Gerät nicht nur leihweise zur Verfügung gestellt wird, sondern in das Eigentum der Schülerinnen und Schülern übergeht und dann unabhängig vom Schulbesuch weiter genutzt werden kann.
Zu Frage 2.
Grundsätzlich stehen die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater des Landes für alle Schulen beratend zur Seite. Derzeit sind alle Medienpädagogischen Berater zur Beratung und Schulung der Schulen im Rahmen der Digitalisierung eingesetzt. D. h., die Schulen erhalten Fortbildungen u. a. für die Nutzung von Videokonferenzen und Bereitstellung von digitalen Lerninhalten.
Hinsichtlich der Iserv-Server und den digitalen Endgeräten in der Schule stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stelle Medienentwicklungsplanung im Fachbereich Schule unterstützend zur Verfügung (Wartung und Support).
Zu Frage 3:
Derzeit ist die Umsetzung des Medienentwicklungsplans inkl. der Fördermittel aus dem Digitalpakt in einem Umfang von investiv 27.953.717 € und im Aufwand mit 8.653.425 € für den Zeitraum 2019 bis 2023 geplant. Darin ist die Modernisierung der Ausstattung der Schulen inkl. der Serverinfrastruktur von Iserv (siehe Zu Frage 1.) sowie die Datennetzmodernisierung und Erweiterung mit WLAN, Ausstattung der unterrichtsrelevanten Räume mit digitalen Präsentationsflächen und die Bereitstellung von digitalen Endgeräten (PC, Notebook oder Tablet etc.) im Schulgebäude vorgesehen. Mit der Umsetzung sind alle Ressourcen der beteiligten Fachbereiche ausgelastet.
Wie die Preise, die diesen Kostenschätzungen zugrunde liegen, sich aufgrund des bundesweiten Digitalpakts und den damit einhergehenden höheren Bedarfen an digitalen Ausstattungen, entwickeln werden, kann derzeit noch nicht verlässlich geschätzt werden. Daher ist eine Evaluation des Medienentwicklungsplan (MEP) nach 2 Jahren vorgesehen.
Welcher Finanzbedarf für eine umfangreiche Digitalisierung - über die vorhandene Planung hinaus - erforderlich sein wird, kann derzeit nicht benannt werden. Neben der vorher erforderlichen Ermittlung der genauen Definition, was für alle Schulen unter „umfangreiche Digitalisierung“ zu verstehen ist und Ermittlung des daraus resultierenden Gerätebedarfs, müssten auch die Auswirkungen der Corona-Krise in die Bewertung einbezogen werden.
Die grundsätzliche Möglichkeit zur digitalen Beschulung besteht bereits wie ausgeführt. Die Umsetzung des Digitalpakts und des MEP werden eine weitere deutliche Verbesserung der Situation erzeugen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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198,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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149,8 kB
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