Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-13392

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

 

Seit Anfang März ist die Corona-Pandemie auch in Braunschweig angekommen. Am 05.03.2020 wurde durch Verfügung des Oberbürgermeisters die Gefahrenabwehrleitung unter der Leitung der Sozialdezernentin Frau Dr. Arbogast mit der zentralen Koordination der Maßnahmen der Stadt Braunschweig beauftragt.

 

Durch die Arbeit der Gefahrenabwehrleitung ist es gelungen, mit der zielgerichteten Umsetzung zahlreicher Maßnahmen  teilweise nach Vorarbeit in den „Taskforces“  und den Vorgaben des Landes das Infektionsgeschehen in Braunschweig massiv zu reduzieren. Den höchsten Zuwachs an Neuinfektionen in Braunschweig gab es Mitte März: Innerhalb von 7 Tagen stieg die Zahl der Infizierten um 99 (= 39,6 Neuinfektionen pro 100.000 EW/Woche). Inzwischen sind die akuten Infektionszahlen durch den deutschland- bzw. europaweiten Shutdown so weit gesunken, dass seit Anfang Mai sukzessive die Beschränkungen wieder gelockert werden konnten. Für diese Lockerungen gibt es seit Mitte Mai einen Stufenplan des Landes Niedersachsen, der über Verordnungen landesweit umgesetzt wird.

 

Die Gefahrenabwehrleitung tritt während der Lockerungen weiterhin als koordinierende Stelle auf, während die Lockerungsmaßnahmen von den jeweils zuständigen Dezernaten und Fachbereichen jeweils nach Rücksprache mit dem Oberbürgermeister umgesetzt werden.

 

Die Gefahrenabwehrleitung beobachtet intensiv die Neuinfektionen. Neben den reinen Zahlen sind auch die Infektionsketten -  d. h. die Nachvollziehbarkeit der Infektionen und die Umsetzung der Containment-Maßnahmen (d. h. Ermittlung von Kontaktpersonen und die entsprechenden Quarantänemaßnahmen) - in der aktuellen Situation unbedingt nachzuverfolgen. Dafür wurde dem Gesundheitsamt vorübergehend zusätzliches Personal aus anderen Verwaltungseinheiten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus arbeiten zwei Zusatzkräfte des Bundes seit Anfang Mai unterstützend im Gesundheitsamt. Deren Verträge sind bis Ende Oktober befristet.

 

Die Experten erwarten, dass die Lockerungen zu einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen führen werden. Bei einem zu starken Anstieg wird es wieder regulative Einschränkungen geben müssen, um einen Zusammenbruch des Gesundheitswesens, wie er u. a. in Norditalien, in der Region Straßburg und Teilen der USA stattgefunden hat, zu vermeiden. Spätestens für den Herbst rechnen die Epidemiologen mit einer zweiten großen Infektionswelle.

 

 

 

Während in der ersten Phase der Pandemie ein schnelles Handeln der Verwaltung zwingend notwendig war, um der dynamischen Situation gerecht zu werden, nutzt die Verwaltung aktuell die etwas entspanntere Phase, um das weitere Vorgehen zu planen und das zukünftige Vorgehen mit den politischen Gremien abzustimmen.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Epidemiologen gehen gegenwärtig davon aus, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Infektionswellen kommen wird. Dies zeigen auch die Erfahrungen mit früheren Pandemien, etwa der Spanischen Grippe in den Jahren 1918 - 1920.

 

Die Pandemie wird erst durch einen wirksamen Impfschutz oder einen hohen Bevölkerungsanteil enden, der durch die Erkrankung bereits eine Immunität erreicht hat. Nach derzeitigen Prognosen soll im Laufe des Jahres 2021 ein Impfstoff zur Verfügung stehen.

 

Auch bei den folgenden Infektionswellen ist es Aufgabe des Staates, die Zahl der Erkrankten auf ein für das öffentliche Gesundheitssystem und die stationären Behandlungskapazitäten erträgliches Maß zu begrenzen, um Zustände zu vermeiden, wie sie im März 2020 in Norditalien oder der Region Straßburg herrschten.

 

Die Braunschweiger Kliniken haben sich umfangreich auf die Behandlung von Covid19-Patienten vorbereitet. Die Stadt Braunschweig hat diese Vorbereitung u. a. mit der Beschaffung von 100 Beatmungsgeräten unterstützt. Derzeit sind die Kliniken vom Land verpflichtet 20 % ihrer Bettenkapazitäten auf den Normalstationen und 25 % der Beatmungskapazitäten für Covid19-Patienten freizuhalten. Die entsprechende Verordnung gilt aktuell bis zum 30.09.2020. Im Städtischen Klinikum Braunschweig sind dies aktuell 268 Betten auf den Normalstationen und 18 Beatmungsplätze.

 

Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass Patienten in der Regel ca. 10 - 14 Tage im Krankenhaus behandelt werden müssen, beatmungsnotwendige Patienten zum Großteil auch deutlich länger. Während der ersten Infektionswelle wurden auch Patientinnen und Patienten aus dem Umland in den Braunschweiger Kliniken behandelt. Dies wird wahrscheinlich auch bei einer neuen Infektionswelle der Fall sein.

 

Um die Ansteckungszahlen auf einem vertretbaren Maß zu halten, hat das RKI umfassende Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement herausgegeben. Die örtlichen Gesundheitsämter sind aufgefordert, alle Kontaktpersonen erkrankter Personen zu ermitteln, die Intensität der Kontakte zu bestimmen und bei Kontaktpersonen der Kategorie I (mit engem Kontakt) eine 14-tägige Quarantäne zu verfügen. Diese Maßnahmen sind je nach Lebensstil der erkrankten Person in der Regel mit einem hohen bis sehr hohen Aufwand verbunden. Durchschnittlich kamen auf jede Infektion ca. 10 Kontakte. Die konkreten Kontaktzahlen bewegten sich von 0 bis 200 Menschen pro infizierter Person. Insgesamt wurden bisher ca. 3.000 Braunschweiger Bürger kontaktiert, informiert und z. T. mit schriftlicher Anordnung in Quarantäne gesetzt.

 

Das Kontaktpersonenmanagement hat bei der weiterhin vorgegebenen Containment-Strategie eine sehr große Bedeutung. Die Mitarbeitenden haben diese Aufgabe mit einem hohen Engagement und großer Einsatzbereitschaft während der ersten Welle erledigt und sind bei den Fallzahlen Mitte März (99 Neuinfektionen innerhalb einer Woche) an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gekommen.

 

Um die oben beschriebenen Grenzen des Gesundheitswesens nicht zu überschreiten, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder sich am 06.05.2020 auf die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche verständigt, ab der lokale Einschränkungen zur Eindämmung der Infektion wieder getroffen werden müssten.

 

Für Braunschweig wären dies 125 Neuinfektionen innerhalb von einer Woche.

 

Diese Zahlen gelten für die allgemeine Bevölkerung. Lokale Ausbrüche - z. B. in einem Alten- und Pflegeheim - sollen in dieser Zahl nach RKI-Empfehlung keine Berücksichtigung finden.

 

Um bei einer neuen Infektionswelle die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsamtes und die stationäre Versorgung in den Braunschweiger Kliniken sicherzustellen, müssen rechtzeitig Gegenmaßnahmen getroffen werden. Dafür wird folgendes Ampelsystem implementiert:

 

 

unter 90 Neuinfektionen pro Woche

 

 entspricht weniger als 36 Neuinfektionen pro 100.000 EW/Woche

Lockerungen können weiter umgesetzt werden.

Keine einschränkenden Maßnahmen.

 

90 bis 125 Neuinfektionen pro Woche

 

 

 entspricht 36 bis 50 Neuinfektionen pro 100.000 EW/Woche

Gegenmaßnahmen überlegen und unter Einbeziehung der
politischen Gremien für die Umsetzung vorbereiten. Schnelle Ent-
scheidungen sind notwendig.

 

Einzelmaßnahmen können ggf. vorab per Allgemeinverfügung
geregelt werden.

 

über 125 Neuinfektionen pro Woche

 

 entspricht mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 EW/Woche

Dringender Handlungsbedarf!

Gegenmaßnahmen sind sofort umzusetzen.

 

 

Neben diesem von Bund und Ländern vereinbarten Wert ist die Dynamik des Anstiegs ein wichtiger Indikator für zu treffende Maßnahmen. Ist bereits wieder ein exponentieller Anstieg der Neuinfektionen zu erkennen, muss ggf. auch schon deutlich früher reagiert werden.             

Wenn beispielsweise 10 % der Beatmungskapazitäten (8 Beatmungsbetten) im Klinikum Braunschweig für Covid19- Patienten belegt sind, hätte dies die gleiche Bedeutung, wie das Überschreiten des o. g. Inzidenzwertes bei 36 (= gelbe Phase). Gegenmaßnahmen wären umgehend zu überlegen.

 

Die von der Verwaltung zu treffenden Maßnahmen werden sich an dem Stufenplan der Niedersächsischen Landesregierung zur Lockerung der Maßnahmen orientieren. Dabei müssen sie lageabhängig von den Erkenntnissen zum Infektionsgeschehen (z. B. Verteilung der Neuinfektionen auf bestimmte Personengruppen, Verteilung im Stadtgebiet) und der Dynamik des Anstiegs angepasst werden.

 

Auf ein lokal begrenztes, im Zusammenhang stehendes Infektionsgeschehen z. B. in einer Schule oder einem Betrieb, muss anders reagiert werden als auf einen nicht nachvollziehbaren Anstieg der Infektionen im gesamten Stadtgebiet.

 

Es wird eine Beschlussvorlage im Umlaufverfahren für den Verwaltungsausschuss vorbereitet. Mit dem Beschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, entlang des oben beschriebenen Ampelsystems bei Überschreitung der Neuinfektionszahlen entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu ergreifen.

 

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