Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13416
Grunddaten
- Betreff:
-
GS Altmühlstraße, Sanierung Fassaden, Dach und Toiletten Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 40 Fachbereich Schule; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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30.06.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 17.03.2020 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Hochbau und Gebäude-management und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenbe-rechnung vom 25.03.2020 auf 1.598.600 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Mit Ratsbeschluss vom 24. März 2020 zur Änderung von § 6 der Hauptsatzung wurden die auf die Ausschüsse des Rates delegierten Zuständigkeiten zurück auf den Verwaltungsausschuss übertragen.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Bei der GS Altmühlstraße wurden am Mitteltrakt des Altbaus, Bauteil A, massive Schäden der südlichen Klinker-Fassade festgestellt. Zum Erhalt der Verkehrssicherheit und der Konstruktion des Gebäudes mussten diese Fassadenteile in einer ad-hoc Maßnahme demontiert und provisorisch gesichert werden. Die Kosten hierfür betrugen 43.000 €. Dieser Fassadenteil muss auf jeden Fall saniert werden. Die Ostfassade hat ebenfalls eine Riemchenverkleidung. Hier sind die gleichen Schadensbilder zu erwarten.
Die Westfassade mit einer Verkleidung aus Eternitschindeln auf Mineralwolldämmung (Schadstoff: Asbest + KMF) ist ebenfalls an vielen Stellen schadhaft und durchfeuchtet. Die Gefahr von Korrosion an der Fassadenhalterung ist groß. Die Fenster sind alle in einem sehr schlechten Zustand und überwiegend ohne Dichtungen und weisen von innen und außen in der Einfassung Korrosionsschäden auf. Die Fensterelemente sind großflächig inkl. Brüstungselement und energetisch nicht zeitgemäß.
Im Zuge der Fassadensanierung soll auch das Dach saniert werden. Die Dachentwässerung liegt innerhalb der Fassade. Durch kleine Undichtigkeiten läuft hier das Wasser kontinuierlich in die Fassadenkonstruktion. Im Zuge der Sanierung soll die Dachentwässerung vor die Fassade verlegt werden. Die Dachabdichtung selbst weist ebenfalls Schäden auf, ist aber mit einer weiteren Dachbahn zu überdecken. Der Dachstuhl ist nach Sichtung in gutem Zustand.
Haushalterisch ist in die Maßnahme eine WC-Sanierung (1. und 2. OG Bauteil C) mit aufgenommen worden. Die WC Anlagen sind veraltet und sanierungsbefürftig (veraltete Armaturen, Ablagerungen in den Fugen, Geruchsbelästigung). Die WCs im Erdgeschoss wurden bereits saniert. Die Sanierung der Obergeschosse soll analog zu dieser Sanierung ausgeführt werden. Die Kosten beinhalten auch die Erneuerung der Abhangdecke und den Austausch der Beleuchtung, um die Anforderungen an die Ausleuchtung dieser Räume zu gewährleisten.
3. Angaben zum Raumprogramm
Die Fassaden- und WC-Sanierung sieht keine Veränderung im Raumprogramm vor.
4. Erläuterungen zur Planung
Die Planung sieht vor, die schadhafte Fassade durch eine neue hinterlüftete Fassade aus Faserzement- oder Holzfaser-Phenolharz-Platten zu ersetzen. Die Fensterelemente werden analog zur alten Fassadenstruktur ausgetauscht. Die Regenentwässerung wird verlegt, so dass das Regenwasser in Zukunft vor der Fassade (Regenrinne) geführt wird.
5. Techniken für regenerative Energien
Die Dämmung der Fassade wird nach den aktuellen Anforderungen an die EnEV ausge-führt. Vor die Fenster wird außenliegender Sonnenschutz gesetzt. Da im Dachbereich eine Sanierung mit einer neuen Dachbahn ausreichend ist, werden keine zusätzlichen Maßnahmen im Sinne der EnEV ergriffen. Es wird keine PV-Anlage umgesetzt, da bei der Sanierung nur der Gebäudeteil A betrachtet wird und dieser keine optimale Neigung für eine PV-Anlage aufweist.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Bei der Baumaßnahme sind keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen vorge-sehen bzw. erforderlich.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 25.03.2020 1.598.600 €.
Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll in der Zeit von Herbst 2020 bis Herbst 2021 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2020 sind bei dem Projekt „GS Altmühlstraße/Fassadensanierung (4E.210250)“ kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 1.120.000 € veranschlagt. Das Investitionsprogramm 2019 – 2023 sieht weiterhin folgende Finanzraten vor:
Gesamtkosten in T€ | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Rest ab 2024 in T€ |
1.996 | 506 | 1.120 | 370 |
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Für außerplanmäßige Aufwendungen für die Sanierung der Sporthalle Schapen wurden durch Ratsbeschluss vom 24. März 2020 aus dem Projekt „GS Altmühlstraße/Fas-sadensanierung (4E.210250)“ 400 T€ als Deckungsmittel zur Verfügung gestellt, so dass nur noch 1.596 T€ verblieben sind. Es ist geplant, im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 die noch fehlenden Haushaltsmittel für das Jahr 2021 haushaltsneutral aufzustocken.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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120,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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123,3 kB
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