Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-13154

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die als Anlage beigefügte Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2019/2020 bis 2025/2026 wird zur Kenntnis gegeben.

 

Bis zum Jahr 2012 wurde die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten in Braunschweig in Form des Kindertagesstätten-Entwicklungsplan (KEP) veröffentlicht. Nachfolgend erfolgte die Darstellung der vorhandenen Angebote und deren jährliche Anpassung im Kita-Kompass. Die Stadt Braunschweig ist entsprechend den Anforderungen nach § 13 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) außerdem zur Feststellung des Bedarfs an Plätzen für die nächsten sechs Jahre verpflichtet. Diese Feststellung wird nun als Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung für die Jahre 2019/2020 bis 2025/2026 vorgelegt. Der Plan basiert auf den bereits bestehenden Beschlüssen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung und zeigt deren perspektivische Entwicklungen auf.

 

Der Bedarfsplanung liegen die Kinderzahlen mit Stand 31. Dezember 2018 zu Grunde. Diese bilden zusammen mit den in den Einrichtungen zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Betreuungsplätzen die Basis für die Ermittlung der vorliegenden gesamtstädtischen Versorgungsquoten sowie der Quoten in den einzelnen Bezirken. Auch die weiteren Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Stand im Dezember 2018, sodass sich zwischenzeitlich bereits weitere Veränderungen ergeben haben. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Wohnbauprojekte hervorzuheben. Ziel der aktuellen Wohnungsbedarfsanalyse ist es bis 2025 für etwa 6.000 Wohneinheiten Baurecht zu schaffen und weitere 2.000 Wohneinheiten bis 2030 planungsrechtlich vorzubereiten. Dies wird im Rahmen der jährlichen Fortschreibung aufgegriffen.

 

Im Vergleich zum KEP gibt es folgende Neuerungen:

 

Erstmalig erfolgt eine Trennung von

- Angeboten für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren, die auf Stadtbezirksebene und

- Angeboten für Schulkinder, die auf Ebene der Grundschulbezirke

dargestellt werden.

 

Bei Ermittlung der Quoten der Schulkindbetreuung wurden die jeweiligen Schülerzahlen der Grundschulen als entsprechende Berechnungsgrundlage gewählt.

 

Bei den Darstellungen der Stadtbezirke werden nunmehr nicht nur die Kindertagesstätten, sondern auch ihre Beteiligung an besonderen Projekten und Maßnahmen dargestellt. Zusätzlich werden die sozialen Indikatoren des Stadtbezirkes aufgeführt.

 

Als Exkurs und Ergänzung der Bedarfsplanung werden als Pilotprojekt die Herangehensweise und erste Ergebnisse einer kleinräumigen Mikroanalyse für den Bereich Schwarzer Berg dargestellt.

 

Grundsätzlich umfasst die Bedarfsplanung zwei inhaltliche Schwerpunkte, die Bestandserhebung und die Bedarfsanalyse:

 

In Kapitel 3 wird unter der Überschrift „Kindertagesbetreuung heute“ insbesondere der Stand der Versorgungssituation zum 31. Dezember 2018 dargestellt. Die in der Übersicht der Versorgungssituation dargestellten Zielquote der 1-3jährigen Kinder hat hierbei lediglich informativen Charakter (Seite 11 der Bedarfsplanung). Außerdem wird auf besondere Angebote sowie Maßnahmen und Projekte zur Qualitätsentwicklung eingegangen.

 

In Kapitel 4 wird unter der Überschrift „Kindertagesbetreuung morgen“ neben der Darstellung der Entwicklungen in den letzten Jahren insbesondere der bereits konkretisierte Kita-Ausbau bis zum Jahr 2022 thematisiert. Die Bedarfsanalyse basiert insbesondere auf den kommunalen Beschlüssen zum Kita-Ausbau und greift die Bevölkerungsprognose sowie Siedlungsentwicklung der Stadt Braunschweig sowie die erwarteten Entwicklungen zur Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung auf.

 

Die Datengrundlagen, die Gliederung sowie der Inhalt der Bedarfsplanung wurde am 27. Januar 2020 mit der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII - Kindertagesbetreuung in Braunschweig trägerübergreifend abgestimmt.

 

Zwei geplante Präsentationstermine für Vertreterinnen und Vertreter der Stadtbezirksräte mussten aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis auf weiteres verschoben werden. Die Präsentationen werden zum gegebenen Zeitpunkt neu terminiert.

 

Die Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2019/2020 verursacht keine unmittelbaren Kosten. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich, da die Umsetzung anhand gesonderter Beschlüsse zu den konkreten Einzelmaßnahmen sowie entsprechende Anmeldungen zum jeweiligen Haushaltsjahr erfolgt.
 

 

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Anlagen

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