Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-13377

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Rat der Stadt hat am 1. April 2014 den Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen, zuletzt geändert am 7. November 2017) verabschiedet. Entsprechend der Richtlinie erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände die auf volle 10 € gerundeten Zuschüsse zu den Organisationskosten im Wege der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung:

 

BDKJ

19.320 €

(inklusive 3.020 € Miete Geschäftsräume)

DGB Jugend

18.040 €

(inklusive 1.740 € Miete Geschäftsräume)

Ev. Stadtjugenddienst

56.120 €

(inklusive 7.320 € Miete Geschäftsräume)

Naturfreundejugend

33.100 €

(inklusive 600 € Miete Geschäftsräume)

SJD Falken

46.180 €

(inklusive 13.680 € Miete Geschäftsräume)

 

Die SJD Falken nutzen seit April 2019 neue Räumlichkeiten, sodass sich der Mietanteil an den Geschäftsräumen und somit auch der Gesamtzuschuss im Vergleich zum Vorjahr reduziert hat.

 

Das Jugendrotkreuz erhält keinen Organisationskostenzuschuss, da der Träger wie in 2018 und 2019 die Zuschussvoraussetzungen nach Nr. 1.4 der o. g. Richtlinien nicht erfüllt. Ebenso erhält die Jugendfeuerwehr Braunschweig keinen Organisationskostenzuschuss, da sie weiterhin nach Nr. 1.2 der Richtlinien keine Geschäftsstelle unterhält.

 

Raumkosten ihrer Jugendgruppenräume im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung:
 

DGB Jugend (Wilhelmstr. 6)

7.020 €

Naturfreundejugend

12.210 €

Ökoscouts

3.780 €

SJD Falken (Böcklerstr.)

4.410 €

Jugendrotkreuz

600 €

 

 

Die Naturfreundejugend hat im April 2019 eine Mieterhöhung erhalten, sodass der Raumkostenzuschuss in 2020 höher ausfällt als im Vorjahr.

 

Außerdem soll das Jugendrotkreuz für die regelmäßige Nutzung des Gemeindesaals einen jährlichen Raumkostenzuschuss in Höhe von 600,00 € erhalten.

 

Die Organisationskosten des Jugendrings im Wege der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung betragen 99.000.

 

Eine tabellarische Darstellung der Organisationskostenzuschüsse ist als Anlage beigefügt. Im Haushaltsplan 2020 stehen Mittel in Höhe von 294.800 € zur Verfügung. Da für das Jugendcafé St. Cyriakus im Jahr 2020 kein Zuschuss zu den Organisations- und Raumkosten beantragt wird, können die fehlenden 4.980,00 € aus den hierfür eingeplanten Mitteln zur Verfügung gestellt werden.
 

 

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Anlagen

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