Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13374
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Träger der nachfolgenden Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten im Wege der institutionellen Förderung die Zuschüsse entsprechend der Anlage.
Die Zuschüsse zu den Energiekosten sowie zu den Mieten/Grundstücksabgaben werden als Vollfinanzierung, die Zuschüsse zu den sonstigen Betriebskosten[1] als Festbetragsfinanzierung bewilligt.
Sofern sich die Angaben, die Grundlage der Zuschussberechnung waren, ändern, sind die Zuschüsse entsprechend zu verändern.
Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.“
[1] (Reinigungskosten, Unterhaltungsaufwendungen, Personalkosten, Kosten für Honorar- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Programmkosten und Verwaltungskosten)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kinder- und Jugendzentren sowie Aktiv-/Abenteuerspielplätzen freier Träger werden nach Teil 3 der Richtlinien zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig (Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen) berechnet. Eine detaillierte tabellarische Übersicht der Zuschüsse ist als Anlage beigefügt.
Der Aktivspielplatz Schwarzer Berg e. V. hat für 2020 keinen Antrag gestellt und den Betrieb zum 31. Dezember 2019 beendet.
Im Vorfeld der Schließung sind in 2019 mit dem Vorstand des Aktivspielplatzes Schwarzer Berg e. V. Gespräche über die Fortsetzung des Betriebes geführt worden.
Mit Ausnahme des Jugendtreffs Leiferde, des Jugendraums Bevenrode, des Treffs im Bebelhof und des Abenteuerspielplatzes Melverode wurden geringere Mittel als nach den Richtlinien berechnet beantragt. Die zu bewilligenden Zuschüsse wurden entsprechend angepasst.
Bei der Zuschussberechnung ist die tariflich vereinbarte Personalkostensteigerung einkalkuliert.
Entsprechende Zuschussmittel sind im PSP Element 1.36.3660.02.02 verfügbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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192,3 kB
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