Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13245
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung bezirklicher Mittel 2020 im Stadtbezirk 331 - Nordstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Markurth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Entscheidung
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18.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in 2020 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 331 – Nordstadt – werden wie folgt verwendet:
Grünanlagenunterhaltung 400,00 €
Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 8.600,00 €
Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen 3.173,54 €
Die Verwendungsvorschläge ergeben sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Grünanlagenunterhaltung 400,00 €
Entfernen von Stamm- und Wurzelaustrieben an Robinien in der
Rheingoldstraße sowie an Linden in der Guntherstraße,
Siegfriedstraße und Bienroder Weg 400,00 €
Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen 8.600,00 €
Sielkamp 8.600,00 €
Gehweg Nordseite vor Haus-Nummer 6
Auswechseln der Gehwegplatten und Regulierung der
Schottertragschicht, einzelne defekte Bordsteine erneuern, ca. 68 qm
beitragspflichtig*
(*erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)
Einrichtungsgegenstände für bezirkliche Schulen 3.173,54 €
Grundschule Am Schwarzen Berge 265,94 €
Bürodrehstuhl
Grundschule Bültenweg 930,58 €
2 Klassenregale
Grundschule Isoldestraße 979,02 €
3 Regale mit jeweils 2 Fachböden
Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße 998,00 €
2 Klassenschränke ohne Mittelwand
Der Stadtbezirksrat 331 – Nordstadt hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht Gebrauch gemacht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig).
Die im Beschlusstext genannten Beträge dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2020.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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