Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11920-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU – Fraktion vom 10.10.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu 1.:  Im Jahr 2018 wurde seitens der Schulleitung der Wunsch geäußert, die Schülerinnen und Schüler (SuS) des Gymnasiums Raabeschule in der Cafeteria mit einem warmen Mittagessen zu versorgen. Diesbezüglich hat die Verwaltung einen entsprechenden Passus in die Ausschreibung zur Mittagessenversorgung im Schulzentrum Heidberg aufgenommen, dass für die SuS des Gymnasiums Raabeschule das Essen durch den Auftragnehmer mit Servierwagen von der Mensa der IGS in die Cafeteria des Gymnasiums zu transportieren und auszugeben ist.

 

Zu 2.: Im vergangenen Jahr wurde zudem die Inbetriebnahme der Cafeteria von der Schul­leitung gewünscht und im Rahmen einer Ortsbegehung im Jahr 2019 erfuhr die Ver­waltung, dass die Mittagessenversorgung für die SuS des Gymnasiums Raabeschule in der Mensa der IGS und nicht, wie vereinbart in der Cafeteria der Schule erfolgt. Die Firma Hoch Tief spielt in dieser Angelegenheit keine Rolle.

 

Zu 3.:  Ein konkreter Zeitpunkt, wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist, kann zurzeit noch nicht genannt werden. Um die beiden Wünsche der Schulleitung „Mittagessenversor­gung /- ausgabe in der Cafeteria“ und „Inbetriebnahme der Cafeteria“ zu realisieren, sind weitere Prüfungen und Gespräche erforderlich.

 Zwischenzeitlich fand bereits eine Begehung in der Cafeteria mit Vertretern der  Schule, dem Caterer der Mittagessenversorgung und der Verwaltung statt, um den               Bedarf für eine Umsetzung der Maßnahme aufzunehmen.
 

Im Übrigen wird auf die Rundverfügung 12/2020 vom 24.04.2020 der Niedersächsischen Schulbehörde hingewiesen, wonach unter Ziffer 4. folgendes verfügt wurde:

 

„Das gemeinsame Schulmittagessen an Ganztagsschulen ist als schulische Veranstaltung im Sinne des § 1 a Abs. 1 Satz 3 untersagt. Zulässig ist die Pausenverpflegung durch selbst mitgebrachte Speisen und Getränke. Zulässig ist auch die Pausenverpflegung durch Schul­kioske, für die die Regelungen des Außer-Haus-Verkaufs nach § 6 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 der Verordnung gelten (Einhaltung des Mindestabstands beim Verkauf, Verzehr der Speisen und Getränke außerhalb des Umkreises von 50 m zur Verkaufsstelle, z.B. in einem anderen Raum).“

 

 

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