Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13434
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6 (deckungsgleich mit den Stadtbezirken 211 - Stöcheim-Leiferde und 212 - Heidberg-Melverode)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Entscheidung
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17.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Meinhard Peuker wurde erstmalig in den Sitzungen der Stadtbezirksräte 211 - Stöckheim-Leiferde (16.07.2015) und 212 - Heidberg-Melverode (24.06.2015) für fünf Jahre zur Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes 6 gewählt. Herr Peuker hat sich dazu bereit erklärt, das Amt für weitere 5 Jahre auszuüben; eine Wiederwahl ist möglich.
Durch die in dieser Zeit durchgeführten Schiedsverfahren und die Teilnahme an fachbezoge-nen Fortbildungen verfügt Herr Peuker in ganz besonderem Maße über die für eine Schieds-person erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre; die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde. Dem-gegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson sind demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG die Stadt-bezirksräte 211 - Stöckheim-Leiferde und 212 - Heidberg-Melverode zuständig.
Gleichlautende Beschlussvorlagen werden am 17.06.2020 in der Sitzung des Stadtbezirksra-tes 212 - Heidberg-Melverode und am 22.06.2020 in der Sitzung des Stadtbezirksrates 211 - Stöckheim-Leiferde vorgelegt.
