Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-12602-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Beschluss vom 04.02.2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung wird gebeten, die defekten Fenster im oben genannten Gebäude zu erneuern.

 

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die drei defekten Fenster auf der Rückseite des Gebäudes Grundschule Broitzem werden in diesem Jahr erneuert. Außerdem werden die drei Fenster in der Etage darunter, die noch eine Einfachverglasung besitzen, ersetzt. Die Fenster sind bereits beauftragt. Da es sich um Fenster mit Sondermaßen handelt und die Belange des Denkmalschutzes beachtet werden müssen, sind die Lieferfristen relativ lang. Angestrebt wird, die Fenster in den Osterferien einbauen zu können.

 

 

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